
Wohnungsvergabe: Terminvereinbarung startet
Alles neu bei der Wohnungsvergabe: Nach den neu beschlossenen Richtlinien für die Antragstellung sowie der Anfang Juni neu gestarteten Online-Plattform kommen nun weitere Neuerungen zur Digitalisierung und Optimierung des Vergabeprozesses. Ab 12. August 2025 können persönliche Antragstellungen im Referat Wohnungsvergabe nur nach vorheriger Vereinbarung absolviert werden. Die Terminvereinbarung ist ab 11. August auch online unter www.innsbruck.gv.at/stadtwohnung möglich, zudem besteht die Möglichkeit der persönlichen Terminvereinbarung. Vizebürgermeister Georg Willi und Referentin Mag.a Marie-Therese Lampe freuen sich über die nächsten Schritte zum Ausbau der Bearbeitungs- und Beratungskapazitäten im Amt.
„Schritt für Schritt zur Stadtwohnung: Die Digitalisierung macht es noch einfacher! Sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für unsere Mitarbeitenden im Amt stellt die digitale Wohnungsvergabe eine erhebliche Verbesserung dar, die Arbeitsschritte vereinfacht und mehr Zeit für Beratungsgespräche lässt. Dies wird auch durch die nun benötigte Terminvereinbarung sichergestellt: Auch diese kann entweder digital oder persönlich vor Ort durchgeführt werden. Das erlaubt es uns, die Ressourcen direkt und gezielt dort einzusetzen, wo sie benötigt werden. Vielen Dank an alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ihre tägliche Arbeit dafür sorgen, dass wir leistbaren Wohnraum fair und zügig zur Verfügung stellen können!“, betont der ressortzuständige Vizebürgermeister Georg Willi.
Mehrwert für alle
Die neuen Richtlinien zur Wohnungsvergabe, darunter die Herabsetzung der Mietuntergrenzen von 40 auf 33 Prozent des Einkommens, sowie die neugeschaffene Möglichkeit zur digitalen Antragstellung per Online-Formular über die städtische Website www.innsbruck.gv.at und die neue Vergabeplattform haben zu einem deutlichen Anstieg von Anfragen geführt.
Referentin Marie-Therese Lampe (Wohnungsvergabe) führt aus: „Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf stehen wir selbstverständlich auch weiterhin vor Ort zur Seite, die Antragstellung während unserer Öffnungszeiten ist weiterhin möglich, ab 12. August aber mit vorheriger Terminvereinbarung.“
Wohnungsvergabe digital
Seit Juni 2025 ist die Antragstellung für eine Stadtwohnung erstmals vollständig online möglich: Unter www.innsbruck.gv.at/stadtwohnung sind alle Voraussetzungen und benötigten Unterlagen zu finden. Liegen diese vor, kann per dort verlinktem Online-Formular ein digitaler Antrag auf eine Stadtwohnung gestellt werden, gegebenenfalls nötige Änderungen können ebenfalls rund um die Uhr vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Antragsprüfung wird ein Wohn-Ticket ausgestellt, das NutzerInnen dazu berechtigt, sich um eine Stadtwohnung auf der neuen Vergabeplattform wohnungsvergabe.innsbruck.gv.at zu bewerben.
Terminvereinbarung
Weiterhin möglich ist die persönliche Antragstellung vor Ort – allerdings jetzt neu: nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung. Eine Terminvereinbarung für die persönliche Antragsstellung ist ab 11. August 2025 über die städtische Website unter www.innsbruck.gv.at/stadtwohnung oder alternativ während der Parteienverkehrszeiten (Montag bis Donnerstag, 8.00-11.30 Uhr) vor Ort in der Bürgerstraße 8 möglich.
Um einen Antrag erfolgreich stellen zu können, sind verschiedene Unterlagen erforderlich – diese sind unter www.innsbruck.gv.at/stadtwohnung aufgelistet und bei einer Antragstellung vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung vollständig mitzunehmen. FB