
Wohnung – nur wenige Klicks entfernt
Seit 1. Juni gilt die neue Vormerk- und Vergaberichtlinie für Wohnungen mit städtischem Besiedelungsrecht. Die Wohnungsvergabe-Plattform steht online bereit und mit dem Innsbrucker Wohn-Ticket wurde gestartet. Es gibt viele neue Vorgaben und Änderungen, bei denen der Mehrwert für Innsbrucks BürgerInnen klar überwiegt.
Das Wohn-Ticket ist ab nun die Vormerkbestätigung (laut Vormerk- und Vergaberichtlinie) für die von der Stadt Innsbruck anerkannte wohnungswerbende Person. Sie besteht aus einer Nummer, welche als persönliche Identifikationsnummer im gesamten Vormerk- und Vergabeprozess gilt. Via Online-Vergabeplattform kann man damit künftig auch unabhängig von den Öffnungszeiten des Referates Wohnungsvergabe nach einem neuen Zuhause suchen. „Die Plattform ist benutzerfreundlich und so konzipiert, dass sie für Wohnungssuchende intuitiv zu bedienen ist“, freut sich Vizebürgermeister Georg Willi.
„Die Wohn-Ticketnummer, die an die beim Wohnungsservice hinterlegte Mail-Adresse versandt wurde, ist zugleich der Benutzername für die Plattform. Versehen mit einem individuellen Passwort ist es ein Leichtes, sich einen Überblick über das städtische Wohnungsangebot zu verschaffen“, erläutert die Referentin für die Wohnungsvergabe Mag.a Marie-Therese Lampe den neuen Service und empfiehlt Bestandskunden ohne E-Mail-Adresse, sich eine solche anzulegen, um vollumfänglich Zugang zu haben.
Wichtig zu wissen
- Das Wohn-Ticket ist für die Dauer eines Jahres gültig, d. h., es muss vor Ablauf dieses Jahres selbstständig verlängert werden.
- Veränderungen der persönlichen Verhältnisse müssen innerhalb von vier Wochen dem Referat Wohnungsvergabe über den Mitgliederbereich der Plattform gemeldet werden.
- Laut Vormerk- und Vergaberichtlinie gibt es eine Bewerbungspflicht für Wohnungen, d. h. binnen sechs Monaten muss man sich auf mindestens drei Wohnungen bewerben. Ein Antrag kann nur einmalig bis zu sechs Monate ruhend gestellt werden.
- Sollte eine besonders zu berücksichtigende Bedingung laut Vormerk- und Vergaberichtlinie zutreffen (z. B. Vorliegen einer Notsituation, Tätigkeit in einem bestimmten Beruf, Ehrenamt etc.), muss dies aktiv dem Referat Wohnungsvergabe bekanntgegeben werden (Nachweis erforderlich).
Nutzen Sie den neuen Service der städtischen Wohnungsvergabe. Beim Ausarbeiten der neuen Richtlinien und dem Aufbau der neuen Vergabeplattform haben wir uns bemüht, die städtische Wohnungsvergabe auf ein neues Level zu heben. Aussuchen statt zuweisen – so lautet das neue Motto. Es war uns wichtig, dass alle WohnungswerberInnen die Möglichkeit haben, sich frei zu entscheiden, was am besten zu ihnen passt. Vizebürgermeister Georg Willi |
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Neue Tools, leichte Handhabung
Wie komme ich künftig zu meinem Wohn-Ticket? Alles kein Problem! Ohne Vorsprechen im Referat sind die Antragsstellung und (nach Erhalt eines Innsbrucker Wohn-Tickets) die Wohnungssuche problemlos online zu erledigen. Da man sich mit einer bildlichen Information viel leichter zurechtfindet, gibt es eigene Videoanleitungen, in denen MitarbeiterInnen der Wohnungsvergabe alles zu den Themen Wohnungsvergabe und Wohn-Ticket von der E-Mail-Anmeldung über die erfolgreiche Wohnungssuche bis hin zur Verwaltung des Mitgliederbereiches erklären.
Informationen
Laufend aktualisierte Informationen zum Thema sind unter www.innsbruck.gv.at/stadtwohnungen zu finden. KR
Wichtiger Hinweis! Falls Sie bereits für eine Stadtwohnung vorgemerkt sind und bis 13. Juni 2025 kein E-Mail oder keinen Brief mit Ihrer Wohn-Ticketnummer erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Referat Wohnungsvergabe.
Servicecenter Wohnungsvergabe
Bürgerstraße 8
Tel.: +43 512 5360 8337
E-Mail: post.wohnungsvergabe@innsbruck.gv.at
Parteienverkehr:
Mo bis Do 8.00–11.30 Uhr
Telefonische Auskunft:
Mo bis Fr 8.00–11.30 Uhr
Di und Do 13.30–15.30 Uhr