Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stadt Innsbruck, Referat „Kommunikation und Medien“, ist bemüht, ihre Website und deren mobile Anwendung im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ibkinfo.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
- Formulare sind nicht vollständig nutzbar.
- Die Navigation ist nicht vollständig nutzbar.
- Farbliche Kontraste sind nicht in allen Fällen geeignet.
- Drittanbieter-Inhalte und -Videos besitzen nicht in allen Fällen Untertitel.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1. Oktober 2020 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Stadt Innsbruck, Referat „Kommunikation und Medien“
Mag.a Katharina Rudig
Colingasse 5a
Telefon +43 512 5360 8105