
Wohnungsvergabe: Digital zur Stadtwohnung
Die neue Wohnungsvergaberichtlinie ermöglicht es mehr Menschen, sich für eine Stadtwohnung zu bewerben. Ein wesentlicher Grund liegt beim neu definierten Vormerkgrund der zu teuren Wohnung bzw. der zu hohen Wohnkostenbelastung. Wer mehr als 33 Prozent des Haushaltseinkommens fürs Wohnen ausgeben muss, ist bereits für eine Stadtwohnung vormerkbar, früher waren es 40 Prozent.
Diese und andere Änderungen – aber auch die Umstellung auf das neue, zeitgemäße digitale System – haben zu deutlich mehr Anfragen und Anträgen geführt und die Bearbeitungsdauer entsprechend erhöht. Erst wenn alle beizubringenden Unterlagen vorliegen, kann nach Antragsprüfung das Wohnticket ausgestellt werden und die Wohnungswerbenden werden für die Wohnungssuche auf der neuen Plattform freigeschaltet.
„Die Mitarbeitenden der Wohnungsvergabe bemühen sich intensiv, die vielen Fragen und Anträge zu bearbeiten, stoßen dabei aber an ihre zeitlichen Grenzen. Denn der Arbeitsanfall ist enorm. Aus diesem Grund konzentrieren wir uns während der Öffnungszeiten in der Wohnungsvergabe auf zwei Punkte: fundierte Beratung und die Vereinbarung von Terminen“, betont Vizebürgermeister Georg Willi, der für die Wohnungsvergabe politisch zuständig ist.
Dadurch bleibt den Mitarbeitenden mehr Zeit für die Bearbeitung der gestellten Wohnungsanträge. Im Regelfall sollte ein Antrag auf eine Stadtwohnung digital über die Website eingereicht werden. Änderungen bei bestehenden Anträgen können über die Plattform selbst vorgenommen werden. Das geht rund um die Uhr an jedem Tag.
Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf stehen die Mitarbeitenden in der Wohnungsvergabe auch in Zukunft gerne persönlich zur Seite, sie können Anträge weiterhin während der Öffnungszeiten der Wohnungsvergabe stellen – aber künftig nur mehr mit Terminvereinbarung. Der Vorteil ist eine wesentlich bessere Planbarkeit.
„Ich wünsche mir, dass möglichst viele Menschen die digitale Antragstellung nutzen, damit sich die Mitarbeitenden voll auf die Antragsbearbeitung und eine fundierte Beratung, die uneingeschränkt zur Verfügung stehen soll, konzentrieren können. Wir stellen daher am 11. August 2025 auf diesen neuen Modus um, damit die digitale Antragsstellung zum Standard und die Antragsstellung vor Ort zur Ausnahme wird“, so Vizebürgermeister Georg Willi und ergänzt: „Ich staune auch immer wieder, wie sehr viele Leute, von denen ich es nicht vermutet hätte, ihre Wohnungsanträge bereits jetzt schon digital bearbeiten.“
Eine Terminvereinbarung für die Antragsstellung vor Ort ist ab 11. August 2025 über die städtische Website unter www.innsbruck.gv.at/stadtwohnung oder alternativ während der Öffnungszeiten vor Ort (Bürgerstraße 8) möglich.