Aktuelle Zahlen zur Leerstandsabgabe 2024

Stadtkoalition bekräftigt Kurs gegen Wohnungsleerstand

Die Stadt Innsbruck setzt weiterhin konsequent auf Maßnahmen gegen Wohnungsleerstand und stellt aktuelle Daten zur Leerstandsabgabe vor. Dabei bekräftigen die politischen EntscheidungsträgerInnen ihre Absicht, durch Transparenz, Erhebung und klare gesetzliche Rahmenbedingungen mehr leistbaren Wohnraum in Innsbruck verfügbar zu machen.

Die Frist zur Erklärung der Leerstandsabgabe für das Jahr 2024 ist mit 30. April 2025 abgelaufen. Die Abarbeitung der Fälle und die Überprüfung, ob der Ausnahmetatbestand zu Recht geltend gemacht worden ist, wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Nun zum Status quo: Im Kalenderjahr 2024 wurden bislang 319 Abgabenerklärungen bei der Stadt eingebracht. Damit ist die Zahl der Erklärungen im Vergleich zum Vorjahr (466 im Jahr 2023) rückläufig. Von den eingereichten Erklärungen für 2024 wurden in 310 Fällen Ausnahmetatbestände gemäß Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (TFLAG) geltend gemacht. Damit hat sich der Anteil der Ausnahmetatbestände weiter erhöht. 2023 machten 366 von 466 Erklärungen eine Ausnahme geltend. Die Überprüfung dieser Angaben ist aufwändig und nimmt noch Zeit in Anspruch.

Volatile Leerstände und Leerstandsabgaben

Insgesamt wurden 2024 in 68 Fällen tatsächlich Leerstandsabgaben entrichtet – ein nur leichter Rückgang im Vergleich zu den 72 Fällen im Jahr 2023. Dennoch zeigen die Zahlen auch, dass sich viele Leerstände „von selbst“ erledigen – etwa durch Vermietung, Begründung eines Hauptwohnsitzes oder andere Entwicklungen, die eine Abgabepflicht obsolet machen.

Die Einnahmen aus der Leerstandsabgabe belaufen sich für 2024 auf 83.460 Euro. Im Jahr 2025 sind bislang 72.160 Euro eingezahlt worden. Die Höhe der Einnahmen bewegt sich damit im Vergleich zum Vorjahr auf stabilem Niveau.

Die Stadt arbeitet momentan intensiv an strukturierten Erhebungen – insbesondere zum Leerstand neu errichteter Wohnungen im Jahr 2024. Diese und die bereits halbjährlich bekannte Leerstandserhebung werden wieder im Juli 2025 veröffentlicht. Zur Erinnerung die Zahlen des Leerstandsmonitorings vom Jänner: Die Leerstandsquote konnte erstmals seit Beginn der Erhebung reduziert werden und lag Anfang des Jahres bei 8,4 Prozent. Als „leer“ werden jene Wohnungen gezählt, bei denen seit mindestens sechs Monaten durchgehend kein Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet war. Vor einem Jahr lag die Quote noch bei 8,8 Prozent. Innsbruck nimmt mit diesem Monitoring österreichweit eine Vorreiterrolle bei der Leerstandserhebung ein.

Verschärfung auf Landesebene soll Abhilfe schaffen

Bürgermeister Ing. Mag. (FH) Johannes Anzengruber, BSc unterstreicht den eingeschlagenen politischen Kurs: „Wir kämpfen gegen spekulativen Leerstand, weil es untragbar ist, wenn Wohnungen unbegründet leer stehen, während viele Menschen auf der Suche nach einem leistbaren Zuhause sind. Die Leerstandsabgabe ist für uns ein wichtiges Instrument – über deren konkrete Ausgestaltung ab 2026 wird der Gemeinderat wie gewohnt im Dezember im Rahmen des Budgets entscheiden.“

Stadträtin Janine Bex, BSc zeigt sich zuversichtlich hinsichtlich der angekündigten gesetzlichen Verschärfungen auf Landesebene: „Ich erwarte mir, dass mehr leerstehende Wohnungen dem Markt wieder zugeführt werden. Gleichzeitig wollen wir das Modell ‚Sicheres Vermieten‘ stärker in den Vordergrund rücken. Wohnraum muss wieder seiner eigentlichen Funktion dienen – nämlich Menschen ein leistbares Zuhause zu bieten.“

In der laufenden Umsetzung der Leerstandsabgabe wird zudem verstärkt auf jene Leerstände geachtet, die bisher nicht gemeldet wurden. Dabei wird besonders geprüft, ob andere abgabepflichtige Tatbestände vorliegen. Die Gemeindeabgaben-Vorschreibung agiert hier zunehmend proaktiv und achtet darauf, offene Fragen aus der bisherigen Vollzugspraxis aufzugreifen. Die Stadt Innsbruck ist sich der bestehenden Lücke zwischen tatsächlichem Leerstand und gemeldeten Fällen bewusst und arbeitet kontinuierlich daran, diese zu schließen.

Rückfragehinweis:

Büro Bürgermeister Ing. Mag. (FH) Johannes Anzengruber, BSc
Mag.a Andrea Salzburger                                     
Telefon: +43 699 1810 1805
E-Mail: andrea.salzburger@innsbruck.gv.at