In der Campagne Reichenau findet Wohnen im großen Stil, aber nach einem ausgeklügelten Konzept statt. Im Endausbau stehen 1.000 Wohnungen zur Verfügung. Auch das Freiraumkonzept bietet viele Möglichkeiten im Geviert.
In der Campagne Reichenau findet Wohnen im großen Stil, aber nach einem ausgeklügelten Konzept statt. Im Endausbau stehen 1.000 Wohnungen zur Verfügung. Auch das Freiraumkonzept bietet viele Möglichkeiten im Geviert.

Wohnen mit Vorteil

Leistbares Wohnen in der Landeshauptstadt – ein Thema, das alle hiesigen StadtbewohnerInnen betrifft. Vermittlung, Mediation, Unterstützung und Förderungen bietet die Stadtverwaltung. Der Hauptwohnsitz bringt auch hier einen entscheidenden Vorteil.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Menschenrecht auf Wohnen ist Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard und ist in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) festgeschrieben.

Die Möglichkeit, bezahlbaren Wohnraum zu finden, wird aber für viele Menschen vor allem in größeren Ballungszentren zum Problem. Der Slogan eines großen Möbelhauses „Wohnst du noch oder lebst du schon?“ trifft oft ins Schwarze. „Leistbarer Wohnraum, der auch ein Wohlfühlraum ist, ist in Innsbruck schwer zu finden. Im Westen Österreichs sind im privaten Sektor höhere Mieten zu zahlen als im restlichen Österreich. Mieterinnen und Mieter in und um Österreichs Landeshauptstädte sind ganz besonders von hohen Kosten betroffen, insbesondere jene Haushalte, die privat mieten. Innsbruck liegt hier leider immer im Spitzenfeld“, erläutert Vizebürgermeister Georg Willi die Ausgangslage.

Die höchsten durchschnittlichen Wohnkosten pro Quadratmeter im gewerblichen Mietsektor gibt es in Innsbruck (13,1 Euro), Salzburg (12,5 Euro) und in den urbanen Gebieten Vorarlbergs (11,7 Euro). In diesen Städten liegen die privaten/gewerblichen Mieten bis zu 70 Prozent über den gemeinnützigen Mieten (vgl. Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen). Auch die Preise im Eigentumssegment sind in Innsbruck deutlich höher als in Restösterreich. Lage und Topografie bedingen, dass in der Landeshauptstadt mehr als doppelt so viel für den Quadratmeter bezahlt wird als in den Städten im Osten (mit Ausnahme von Wien).

„Geförderter städtischer Wohnbau mit der Vergabemöglichkeit durch die Stadt Innsbruck ist darauf unsere Antwort. Das städtische und gemeinnützige Wohnungsangebot in Innsbruck umfasst rund 17.500 Wohnungen“, so Innsbruck Wohnungsreferent Willi. Bei diesen Wohnobjekten handelt es sich um Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck. „Wer in Innsbruck vier Jahre einen Hauptwohnsitz hat, kann auf dieses Angebot zugreifen. Auch wer seit mindestens vier Jahren durchgehend hier arbeitet bzw. zehn Jahre in Innsbruck gewohnt oder gearbeitet hat, kann sich um eine Stadtwohnung bewerben“, erklärt der Leiter des Amtes für Wohnungsservice, Klaus Graf.

Auf ein Wort

Mietrecht oder Wohnungsgemeinnützigkeit haben ihre Tücken. In der Stadtverwaltung unterstützt in diesen Fällen die Schlichtungsstelle als neutrale Partnerin. Grundsätzlich geht es bei der Schlichtungsstelle um Fragen der MieterInnen- und VermieterInnenrechte. Oft können Konflikte zwischen VermieterInnen und MieterInnen dabei gelöst werden. Die Schlichtungsstelle ist allerdings keine allgemeine Beratungsstelle – das heißt, es muss ein Antrag eingebracht werden, wenn die Schlichtungsstelle befasst werden soll. Alle Informationen darüber, was zu beachten ist, finden sich unter www.innsbruck.gv.at/schlichtungsstelle

Ich setze mich seit Jahren dafür ein, dass den Menschen in unserer Stadt qualitativer Wohnraum zur Verfügung steht, der leistbar ist. Bei jeder Schlüsselübergabe freue ich mich besonders über die vielen jungen Familien, die einziehen und sich im neu geschaffenen Wohnraum ihr Zuhause einrichten können.

Vizebürgermeister Georg Willi

Vizebürgermeister Georg Willi

Unterstützung erhalten

Wer mindestens 18 Jahre alt ist und in einer frei finanzierten Wohnung lebt, kann einen Antrag auf Mietzinsbeihilfe stellen. Auch hier gilt der Hauptwohnsitz als Berechtigung. Man muss mindestens zwei Jahre durchgehend in Innsbruck gemeldet sein, um den Anspruch geltend zu machen. Dies gilt für EU-BürgerInnen, Schweizer StaatsbürgerInnen, Flüchtlinge nach Genfer Konvention und InhaberInnen einer Asylkarte nach §51a AsylG 2005. Wer nicht durchgehend in der Landeshautstadt gemeldet war, aber insgesamt fünfzehn Jahre Hauptwohnsitz nachweisen kann, hat auch Anspruch. Nicht-EU-BürgerInnen müssen fünf Jahre durchgehenden Hauptwohnsitz in Tirol, davon mindestens die letzten zwei Jahre mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, nachweisen. Die Details dazu bzw. eine Berechnungshilfe findet man online unter www.innsbruck.gv.at/mietzinsbeihilfe

Förderungen beantragen

Neben der Wohnungsvergabe, der Schlichtungsstelle und der Mietzinsbeihilfe gehört das Referat Wohnbauförderung zum städtischen Amt für Wohnungsservice. Das Referat ist zuständig für die Förderung beim Bad-Umbau für SeniorInnen und Personen mit dauernder Mobilitätseinschränkung (Behindertenausweis), der Förderung im Zusammenhang mit dem Fluglärmschutz und der Wohnhaussanierung für Innsbruck-Stadt. Mehr unter www.innsbruck.gv.at/foerderungen-wohnen KR