
Themen des Stadtsenates vom 10. März 2021
Maßnahmen gegen Leerstand
In der Gemeinderatssitzung im November 2019 wurde ein Antrag zur Erarbeitung eines Konzepts zur aktiven Verringerung des privaten Wohnungsleerstands eingebracht. Dazu wurde die Studie „Gesamtsystem Wohnen in Innsbruck, Aktivierung von Leerstand“ sowie das „Leerstandsmobilisierungskonzept“ präsentiert. Zudem wird aktuell an einer serviceorientierten Anlaufstelle für MieterInnen städtischer Wohnungen gearbeitet, in der Beratungen zu Wohnthemen sowie Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden. Darüber hinaus soll die Serviceeinrichtung auch den VermieterInnen zugutekommen und zur Leerstandstandmobilisierung beitragen. „Wir verzeichnen bereits große Fortschritte bei der Bereinigung des Wohnregisters. Zudem werfen wir auch ein genaues Auge auf gesetzeswidrige Wohnvermietungen. Damit sollen diese Wohnungen für den regulären Markt verfügbar gemacht werden“, erläutert Bürgermeister Georg Willi. Die MA IV (Finanzverwaltung und Wirtschaft) und das Referat Wohnungsvergabe wurden vom Stadtsenat im Jänner 2020 um Stellungnahme ersucht. In einem gemeinsamen Schreiben bewerten sie die Maßnahmen als effizient und erklären sich zur konkreten Unterstützung bereit. In seiner jüngsten Sitzung nahm der Stadtsenat die Stellungnahme mehrheitlich zur Kenntnis.
Taskforce Airbnb
Mehrheitlich bekennt sich der Innsbrucker Stadtsenat dazu, verstärkt gesetzeswidrig bestehende Airbnb-Vermietungen zu verfolgen. Dazu wird eine Taskforce „Airbnb“, bestehend aus MitarbeiterInnen verschiedener städtischer Dienststellen, eingerichtet. „Wohnraumvermittlung über Airbnb-Plattformen nimmt trotz verschärfter Gesetzeslage nicht ab. Täglich werden in Innsbruck etwa 1.500 Wohnungen auf Airbnb angeboten. Das trägt auch zur Wohnraum-Verknappung in Innsbruck bei“, erklärt Bürgermeister Georg Willi. Darüber hinaus führt die Stadt Innsbruck künftig Vertragsgespräche mit AnbieterInnen zur regelmäßigen Datenübermittlung bei Verdachtsfällen. „Auch die Wirtschaftskammer und der Tourismusverband sollen eingebunden werden“, führt das Stadtoberhaupt weiter aus.
Unterstützung für Gastgärten-BetreiberInnen
Aufgrund der anhaltenden Pandemie beschloss der Innsbrucker Stadtsenat am 10. März 2021 einstimmig, den GastronomInnen mit aufrechtem Gastgarten-Mietvertrag die kostenlose Flächenerweiterung zur Einhaltung der Abstandsregelungen weiterhin anzubieten. Die Regelung ist bis Ende der heurigen Gastgartensaison am 30. November 2021 befristet. „Um Innsbrucks Lokalbetreiberinnen und -betreiber zusätzlich zu unterstützen, verzichten wir auch auf die vereinbarten Entgelte von Februar bis Ende Juni“, erklärt Bürgermeister Georg Willi. Zusätzlich zu den Maßnahmen sollen bis zum Ende der Gastgartensaison auch Stehtische – dort wo es rechtlich möglich ist und nach Einzelfallprüfung – entlang von Hausfassaden aufgestellt und bereits ab 8.00 Uhr betrieben werden können. In der Innsbrucker Altstadt ist die Aufstellung von Gastgartenmobiliar unter den Laubgängen aufgrund der Leitungssanierung durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) nicht möglich.
Das Café „Jausenkörberl“ in der Defreggerstraße möchte einen Gastgarten in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone errichten. Einen entsprechenden Antrag befürwortete der Stadtsenat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig.
Pächterwechsel auf der Froneben Alm
Die städtische Froneben Alm ist ein beliebtes Ausflugsziel und befindet sich oberhalb von Fulpmes. Seit 45 Jahren pachtet Familie Bacher die Alm von der Stadt Innsbruck. Nachdem der bisherige Pächter, Albert Bacher, in Ruhestand geht, wird das bestehende Pachtverhältnis mit 1. Mai 2021 auf seinen Neffen Lukas Rasinger übertragen – dafür sprach sich der Stadtsenat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig aus. Der Pachtvertrag bleibt bis zum Vertragsende am 30. April 2025 vollinhaltlich aufrecht. „Die Froneben Alm zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die gesamte Familie – so auch Lukas Rasinger – aktiv an der Bewirtschaftung mitwirkt. Aufgrund ihrer Kompetenz in der Landwirtschaft als auch in der Gastronomie können wir uns weiterhin auf die ausgezeichnete Zusammenarbeit verlassen“, betont Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.
Unterstützung für Klimaforschung
Die Stadt Innsbruck begrüßt eine Förderung des Forschungsprojektes „Enhancing Multiple Benefits of Urban Climate Change Adaptation Measures to Support Urban Planning and Decision-Making“ der Universität Innsbruck. Das Projekt wird beim „Austrian Climate Research Programme“ (ACRP) des österreichischen Klima- und Energiefonds eingereicht. Ziel ist es, die Einflüsse der zunehmenden Starkniederschläge sowie der Zunahme von Hitzetagen zu betrachten und kombinierte Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln. „Das Forschungsprojekt passt wunderbar zur Klimawandelanpassungsstrategie der Stadt Innsbruck. Ich bin überzeugt, dass das Projekt in Anbetracht des Klimawandels auch für die städtebauliche Entwicklung und Planung sehr hilfreich ist“, betont Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl. Der Stadtsenat sprach sich einstimmig für die Unterzeichnung einer Absichtserklärung dazu aus.
Verlängerung der Sondersubvention für Alpenzoo
Der Verein Alpenzoo Innsbruck-Tirol musste aufgrund der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten Maßnahmen den ursprünglichen Zeitplan für das sogenannte „Huchenprojekt“ adaptieren und die Vorhaben vom vergangenen in dieses Jahr verschieben. Der Stadtsenat fasste deshalb in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den Beschluss, die Verwendung der Sondersubvention 2020 für dieses Jahr zu genehmigen und die Frist zur Erbringung der dazugehörigen Nachweise bis zum Ende des Jahres zu verlängern. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Betreuungsbeiträge coronabedingt angepasst
Seit Mitte Februar ist Präsenzunterricht an den Schulen wieder möglich. Volks- und SonderschülerInnen befinden sich wieder fünf Tage pro Woche in den Schulen. Auch Kindergärten und Schülerhorte sind im Regelbetrieb. An Mittelschulen, die sich im Schichtbetrieb befinden, findet der Unterricht zweimal wöchentlich vor Ort statt. Der Stadtsenat entschied deshalb einstimmig, für die Betreuungsbeiträge in Kindergärten, Schülerhorten, Volks- und Sonderschulen im Februar nur die beiden letzten Wochen zu verrechnen. Da sich die Mittelschulen im Schichtbetrieb befinden, wird für die Tagesheime nur eine Woche verrechnet. „Besonders Familien und Alleinerziehende brauchen in diesen herausfordernden Zeiten unsere Unterstützung. Dass die Kinder wieder regelmäßig zur Schule gehen können, bringt ihnen ein Stück gewohnte Normalität zurück“, betont Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr. Im März 2021 wird in den Kindergärten, Schülerhorten und Tagesheimen der Volks- und Sonderschulen wieder der gesamte Betreuungsbeitrag verrechnet, in den Tagesheimen der Mittelschulen nur der aliquotierte Beitrag für zwei Wochen. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. AD