Themen des Stadtsenates vom 6. November 2019

• Investitionen in den Flughafen • Regelung von Wahlwerbeveranstaltungen am Marktplatz • Gemeinsame Lösung zum Schutz einer Druckrohleitung • Wiederbestellung eines Amtsvorstandes
 

Investitionen in den Flughafen

Der Flughafen Innsbruck steht vor dem größten Investitionsprogramm seiner Geschichte. Die Gesamtkosten werden mit etwa 162 Millionen beziffert. Darin enthalten ist die Pistensanierung 2021, der Terminalneubau 2023–2026 sowie sonstige längerfristige Investitionen und Projekte im Zeitraum 2021–2033.

Mit der Beschlussfassung nimmt die Stadt Innsbruck die bevorstehende umfassende Generalsanierung des Flughafens einstimmig zur Kenntnis, der Antrag wird dem Gemeinderat übergeben. Konkret nimmt der Stadtsenat das vorliegende Investitionsprogramm unter der Voraussetzung der Einhaltung des Leitfadens „Management von öffentlichen Bauprojekten – Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes“ und der Implementierung einer begleitenden Kontrolle zur Kenntnis. Nach dem Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses und einer vertiefenden Überprüfung des Kostenrahmens ist der Gemeinderat mit der Baubeschlussfassung für den Terminalneubau zu befassen. Aktuell wird nach „Best Practice Modellen“ in Europa gesucht, auf deren Basis ein Preismodell errechnet wird.

„Zu hinterfragen, welche Rolle der Flughafen in Zeiten des Klimawandels spielen soll, darf und kann, das war und ist wichtig,“ ist Bürgermeister Georg Willi überzeugt: „Denn wer auf Kosten von vielen Lärm macht, muss auch dafür bezahlen. Der Flughafen belastet mit seinem Betrieb die Bevölkerung, diese Belastung soll einen Preis haben. In einer dicht besiedelten Stadt wie Innsbruck, deren Topografie durch die Alpen maßgeblich bestimmt wird, ist Rücksichtnahme das Gebot der Stunde – für Nachbarinnen und Nachbarn, aber eben auch für den Flughafen.“

 

Regelung von Wahlwerbeveranstaltungen am Marktplatz

Um die Rahmenbedingungen präzise vorzugeben, einigte sich der Stadtsenat heute einstimmig auf einen von Vizebürgermeister Gruber eingebrachten Grundsatzbeschluss für die Durchführung von politischen Wahlwerbeversammlungen und Kundgebungen auf Grundstücksflächen am Marktplatz. Als Grundeigentümerin überlässt die Stadt allen politischen Parteien und Vereinen ab sofort Flächen im Zeitraum von höchstens acht Stunden am Tag. Aufgestellt werden dürfen diverse Gegenstände im Ausmaß von maximal 50 Quadratmetern. Die Grundüberlassung erfolgt unentgeltlich.

 

Gemeinsame Lösung zum Schutz einer Druckrohleitung

Ein Teilbereich einer Druckrohleitung der „Naturstrom Mühlau GmbH“ verläuft im Schillerweg oberhalb von Mühlau. Als einer der ältesten Weganlagen im Wald wurde dieser im Zuge der Verlegung nicht adaptiert. Durch das Befahren mit schweren Maschinen könnten aber Schäden am Weg sowie an der Rohleitung auftreten. „Nach Fertigstellung des neuen Waldweges Hungerburg wird deshalb der gesamte forstliche Transport über den neuen Waldweg geführt. Der Teilbereich des Schillerweges, in dem die Leitung verlegt ist, wird mit einer entsprechenden Beschränkung von 10 Tonnen versehen“, weiß Vizebürgermeister Franz X. Gruber zu berichten. Als Gegenleistung hat die „Naturstrom Mühlau GmbH“ einen prozentuellen Anteil an den Baukosten für den Waldweg Hungerburg übernommen. Der Stadtsenat befürwortete eine entsprechende Vereinbarung zwischen Stadt Innsbruck und der „Naturstrom Mühlau GmbH“ einstimmig.

 

Wiederbestellung eines Amtsvorstandes

Der bisherige Leiter des Amtes „Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen“, Ing. Dr. Hans-Peter Rammer, wird als Amtsvorstand für weitere fünf Jahre wiederbestellt. Dies beschloss der Stadtsenat in seiner heutigen Sitzung einstimmig und sprach dem städtischen Bediensteten gleichzeitig einen besonderen Dank aus. Dr. Rammer wird somit bis April 2025 in der Leitung seines Amtes bestärkt. (AA)

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