Themen des Stadtsenates vom 9. Oktober 2019

• Gebärdendolmetschen von Gemeinderatssitzungen • Feuerwehr: erneuerte Vereinbarung und neue Helme • Überarbeitung von Verträgen • Fortsetzung einer Förderung
 

Gebärdendolmetschen von Gemeinderatssitzungen

Ein 2018 eingebrachter Gemeinderatsantrag forderte die Übersetzung von Gemeinderatssitzungen durch GebärdensprachdolmetscherInnen sowie SchriftdolmetscherInnen. Da inzwischen ein flexibler wie rechtskonformer Lösungsvorschlag ausgearbeitet wurde, beriet der Stadtsenat erneut über das Thema. Einstimmig sprachen sich die Stadtsenatsmitglieder dafür aus, den Ist-Stand zukünftig maßgeblich zu verbessern, indem die Aktuelle Stunde am Beginn jeder Sitzung von GebärdensprachdolmetscherInnen übersetzt wird. Eine ähnliche Praxis kommt auch bei den Sitzungen des Tiroler Landtages zur Anwendung. Für diese Vorgehensweise ergeben sich Kosten von etwa 3.000 Euro pro Jahr.

Die Stadt Innsbruck nahm den vorliegenden Bericht der Arbeitsgruppe „Gebärdensprachdolmetschen von Sitzungen des Innsbrucker Gemeinderates“ sowie die Stellungnahme der juristischen Behindertenbeauftragten einstimmig zur Kenntnis. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung übergeben.

 

Feuerwehr: erneuerte Vereinbarung und neue Helme

Im Bedarfsfall rückt die Feuerwehr der Stadt Innsbruck zu Einsätzen in den ÖBB-Inntaltunnel – Südumfahrung Innsbruck aus. Im Gegenzug dazu erklärt sich die ÖBB-Infrastruktur AG unter anderem bereit, für versicherungstechnische Regelungen, Schulungen sowie Beschaffung, Übergabe, Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung der Ausrüstung aufzukommen. Dies beinhaltet beispielsweise auch Fahrzeuge, Langzeitatemschutzgeräte und Schutzanzüge. Eine entsprechende, im Jahr 2006 abgeschlossene Vereinbarung ist inzwischen ausgelaufen und soll nach einstimmiger Befürwortung im Stadtsenat erneuert werden.

Aus Sicherheitsgründen müssen außerdem Einsatzhelme, die am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind, ausgetauscht werden. Dementsprechend fiel im Stadtsenat die einstimmige Entscheidung, 187 Helme für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Innsbruck anzuschaffen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 47.000 Euro.

 

Überarbeitung von Verträgen

Das Auslaufen bisheriger Drei-Jahres-Förderverträge mit Kultureinrichtungen wurde zum Anlass genommen, den Vertragstext des Kulturamtes juristisch zu überarbeiten. Um in den Anspruch auf mittelfriste Förderzusagen zu kommen, müssen für Vertrags-NeueinsteigerInnen zukünftig folgende Kriterien erfüllt sein:

-       in Innsbruck ansässige Kulturinstitutionen mit Schwerpunkt der kulturellen Arbeit in Innsbruck

-       seit mindestens drei Jahren kontinuierliches, ganzjähriges Kulturprogramm

-       Notwendigkeit einer langfristigen Planung

-       Jährliche Berichterstattung und Programmvorschau

Für mittelfristige Fördervereinbarungen werden zukünftig all jene Kulturinstitutionen in Betracht gezogen, die in den letzten drei Jahren jeweils eine Förderung von mindestens 30.000 Euro erhalten haben.

Den in Zusammenarbeit mit dem Amt für Präsidialangelegenheiten überarbeiteten Vertragstext für die neuen Drei-Jahres-Förderverträge 2020–2022 samt datenschutzrechtlichem Hinweis genehmigte der Stadtsenat einstimmig. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung übermittelt.

 

Fortsetzung einer Förderung

Im Rahmen der städtischen Impulsförderung „Nachträglicher Lifteinbau“ wurde von 2008 bis 2015 sowie 2019 der Einbau von 154 Personenliften gefördert bzw. eine Förderung zugesagt. Für rund 3.250 InnsbruckerInnen in 1.635 Wohnungen stellt diese eine wesentliche Verbesserung ihres Wohnumfeldes dar. Nach einstimmigem Beschluss im Stadtsenat wird die Förderaktion 2020 fortgesetzt. Dem Gemeinderat obliegt die weitere Beschlussfassung. AA

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