Innsbrucks Gastgärten laden wieder zum Verweilen ein.
Innsbrucks Gastgärten laden wieder zum Verweilen ein.

15. Mai: Öffnung der Gastronomie und städtischen Almen

Unterstützung für Gastgarten-BetreiberInnen – Neustart mit Regeln

Nach der Öffnung der Handels- und Dienstleistungsbetriebe am 2. Mai folgt ein nächster wichtiger Schritt, der viel an Lebensqualität für BürgerInnen zurückbringt: Laut der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dürfen unter Einhaltung besonderer Auflagen die Gastronomiebetriebe sowie gastronomische Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben ab Freitag, 15. Mai, wieder ihre Pforten öffnen. Darüber hinaus können die GastronomInnen auch die Bewirtung auf ihren Terrassen und Gastgärten wieder aufnehmen.

„Durch die Gestattung einer kostenlosen Flächenerweiterung der Gastgärten sowie den Verzicht auf Mietzins möchten wir die lokalen Gastronomiebetriebe unterstützen“, erklärt Bürgermeister Georg Willi und appelliert auch an die BürgerInnen, die Gasthäuser ab sofort wieder zu besuchen: „Die heimischen Betriebe sind für das Wiederaufsperren bestens gerüstet und haben sich auf die Sicherheitsvorkehrungen vorbereitet. Damit können wir Innsbruckerinnen und Innsbrucker endlich wieder das vielfältige Angebot der Lokale in unserer Stadt – drinnen und draußen – genießen und helfen dabei, die lokale Wirtschaft wieder anzukurbeln.“

„Restaurants, Gastgärten und Cafés sind für die Bevölkerung ein Stück Lebensgefühl und tragen darüber hinaus auch zu einer florierenden Wirtschaft bei. Neben dem regionalen Einkauf gilt es nun auch die örtliche Gastronomie mit einem Besuch nach der Krise wieder zu stärken“, betont die für Wirtschaft zuständige Stadträtin Mag.a Christine Oppitz-Plörer.

Die städtischen Almen wie die Höttinger Alm auf der Nordkette sind ab 15. Mai wieder für BesucherInnen geöffnet.
Die städtischen Almen wie die Höttinger Alm auf der Nordkette sind ab 15. Mai wieder für BesucherInnen geöffnet.

Öffnung der Almen

Mit den etappenweisen Lockerungen rund um Covid-19 öffnen mit Ausnahme der Arzler Alm (Neuverpachtung ab Anfang Juni sowie notwendige Reparatur- und Sanierungsarbeiten) auch die städtischen Almen wieder ihren Gastronomiebereich. Erholungssuchende, FreizeitsportlerInnen, BergsteigerInnen und Wander-Begeisterte dürfen sich somit wieder auf die Einkehr in die Almen freuen.

„Die Gastronomie ist von der Corona-Krise besonders betroffen, langfristig auch durch das Ausbleiben der Touristinnen und Touristen. Aufgrund der zweimonatigen Betriebsschließungen verzeichnen die Wirtinnen und Wirte enorme Umsatzeinbußen. Die Bevölkerung wird durch die Covid-19-Pandemie aber überwiegend den Sommer in der Heimat verbringen, dies kommt natürlich auch den Gastronominnen und Gastronomen in der Stadt und auf den Almen zu Gute“, weiß der für Tourismus und die städtischen Almen verantwortliche Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

Öffnungszeiten

Höttinger Alm: täglich bis Mitte November

Umbrüggler Alm: täglich außer Montag

Bodenstein Alm: täglich außer Mittwoch

Froneben Alm: ab 21. Mai, Montag Ruhetag, ab Juni täglich geöffnet

Mösl Alm: täglich

Arzler Alm: ab Juni

Die wichtigsten Punkte der Verordnung

Die Öffnung der Gastronomiebetriebe erfolgt unter gewissen Auflagen, die es zu beachten gilt. Lokale und Gasthäuser dürfen vorläufig von 6.00 bis 23.00 Uhr aufgesperrt werden. Maximal vier Erwachsene mit ihren zugehörigen Kindern oder Besuchergruppen aus dem gemeinsamen Haushalt dürfen zusammen an einem Tisch sitzen. Zu allen anderen Gästen muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein. Der Schankbetrieb an der Theke ist zudem untersagt.

In geschlossenen Räumen müssen die Gäste vom Personal zum Tisch geführt werden. Beschäftigte müssen bei Kundenkontakt einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen, die Gäste am Tisch nicht. Der MNS ist daher von Gästen beim erstmaligen Betreten des Lokals bis zum Einfinden am Tisch zu tragen, sofern es sich um geschlossene Räume handelt. Es gibt außerdem keine freie Sitzplatzwahl, daher werden Reservierungen empfohlen, um eine bessere Steuerung zu ermöglichen. Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind vorerst nicht erlaubt. Salz- und Pfefferstreuer sowie Brotkorb stehen nicht mehr am Tisch und müssen angefordert werden. Vorbestellte Speisen und Getränke für eine Selbstabholung dürfen nicht vor Ort konsumiert werden. MF