Erleichterungen für Gastgarten-BetreiberInnen

Stadt ermöglicht Erweiterungen der Flächen und verzichtet auf Mietzins

Nachdem ab 15. Mai laut einer bundesweiten Regelung die Gastronomie nach der Covid-19-Krise ihren Betrieb wiederaufnehmen darf, können auch die Gastgärten in der Landeshauptstadt wiedereröffnen. Damit Innsbrucks GastronomInnen bestmöglich unterstützt werden, wurden per Notrecht die kostenlose Flächenerweiterung der Gastgärten sowie der Verzicht auf Mietzins verfügt.

„Durch die Abstandsregelungen sowie die Bestimmung, dass maximal vier Erwachsene und ihre Kinder an einem Tisch Platz nehmen dürfen, können in den Gastgärten nicht mehr die vollständigen Kapazitäten genutzt werden“, beschreibt Bürgermeister Georg Willi und ergänzt: „Wir wollen alle Gastronominnen und Gastronomen unterstützen, indem wir eine kostenlose Flächenerweiterung gestatten.“

Die für Wirtschaft zuständige Stadträtin, Mag.a Christine Oppitz-Plörer, sieht in dieser Maßnahme ebenfalls eine große Erleichterung für die lokalen Betriebe und einen emotionalen Aufwind für die Handelsbetriebe. Die bisher bewilligte Zahl an Plätzen darf auch mit der Erweiterung nicht überschritten werden. „Zudem werden wir auf die Entgelte gemäß der geltenden Gastgarten-Richtlinie für die Saison 2020 verzichten, damit die lokalen Betreiberinnen und Betreiber zumindest in dieser Hinsicht entlastet werden“, betont die Stadträtin. Den Verzicht auf die Entgelte bis 30.Juni beschloss der Stadtsenat in seiner Sitzung vom 8. April. „Diesen Beschluss wollen wir nun verlängern, nachdem damals die Rahmenbedingungen für den Betrieb aufgrund Covid-19 nicht bekannt waren“, erläutert Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

Schriftliche Anträge möglich

Die Innsbrucker GastronomInnen werden mit einem Schreiben der Stadt Innsbruck über die unterstützenden Maßnahmen informiert. Interessierte können dann die gewünschte Erweiterungsfläche mit einem schriftlichen Antrag beim Referat Gewerbe und Betriebsanlagen beantragen. Bei Gastgärten in Kurzparkzonen wird maximal ein weiterer Parkplatz zur Verfügung gestellt. In den Laubengängen der Altstadt darf kein Mobiliar aufgestellt werden und die Ladezonen in der Maria-Theresien-Straße, am Burggraben, Adolf-Pichler-Platz, Marktplatz sowie der Altstadt müssen bis 10.30 Uhr wie bisher gewährleistet bleiben. SAKU/AD