Selbstversorgung liegt im Trend. Dabei nicht vergessen: Alle landwirtschaftlichen Nutztiere wie Schafe müssen gemeldet werden.
Selbstversorgung liegt im Trend. Dabei nicht vergessen: Alle landwirtschaftlichen Nutztiere wie Schafe müssen gemeldet werden.

Auch für Hobby-LandwirtInnen gilt Meldepflicht

Landwirtschaftliche Nutztiere registrieren lassen, um Tierseuchen zu vermeiden

Ein eigener Bienenstock, ein paar Schafe, Ziegen oder Hühner – der Trend hin zur Selbstversorgung hat besonders während der Corona-Pandemie zugenommen. Auch im Stadtgebiet von Innsbruck gibt es immer mehr Hobby-LandwirtInnen, die Nutztiere halten, um sich mit landwirtschaftlichen Produkten wie Honig, Wolle oder Eiern teilweise selbst versorgen zu können.

„Wir bitten die Bevölkerung dabei aber dringend darauf zu achten, ihre Tiere anzumelden“, gibt der für Gesundheit und Veterinärwesen zuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc zu bedenken. „Die Haltung von Tieren wie Hühnern oder Schweinen ist der Bezirkshauptmannschaft bzw. im Veterinärinformationssystem (VIS) binnen einer Woche ab Aufnahme der Tiere zu melden.“ Dies ist unbedingt nötig, damit wir auf die vermehrt in Europa auftretende Schweine- und Geflügelpest schnell reagieren und die Tierhalterinnen und Tierhalter entsprechend informieren können“, hebt Anzengruber hervor.

Noch vor der Anschaffung informieren

„Grundsätzlich müssen alle landwirtschaftlich genutzten Tiere innerhalb von sieben Tagen ab Aufnahme der Haltung im VIS bzw. beim Referat für Veterinärwesen gemeldet werden“, erläutert Mag.a Elisabeth Gilhofer, Amtstierärztin vom städtischen Veterinärwesen und weist darauf hin: „Noch besser ist es aber, wenn man sich noch vor der Anschaffung der Tiere genau informiert.“ Wichtig zu wissen ist außerdem, dass für die Haltung dieser Tiere eine fachspezifische Ausbildung erforderlich ist. „Wer Fragen dazu hat, kann sich gerne telefonisch im Referat für Veterinärwesen, das für alle Tierhalterinnen und Tierhalter der Stadt Innsbruck zuständig ist, erkundigen und bekommt bei Bedarf ein Meldeformular zugeschickt“, hält die Amtstierärztin fest.

Welche Tiere müssen gemeldet werden

Landwirtschaftliche Nutztiere sind alle Tiere, die zur Gewinnung tierischer Erzeugnisse, wie zum Beispiel Nahrungsmittel, Wolle und Häute, oder zu anderen land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet bzw. gehalten werden. Zu den landwirtschaftlichen Nutztieren gehören Schweine, Schafe und Ziegen. Diese müssen direkt beim VIS gemeldet werden, entweder telefonisch unter 01 71128  8100 oder per E-Mail an vis@statistik.gv.at. Pferde, Kamele sowie Farm- bzw. Gatterwild (z.B. Damhirsche), Kaninchen, Bienen und Geflügel (z.B. Hühner, Wachteln, Gänse) sind im Innsbrucker Referat für Veterinärwesen unter der Nummer 0512 5360 1035 oder per E-Mail an post.veterinaerwesen@innsbruck.gv.at zu melden. (MD)