
Leinenpflicht für Hunde im gesamten Stadtgebiet
Die Stadt Innsbruck weist darauf hin, dass für Hunde im gesamten Stadtgebiet Leinenpflicht besteht. „Es fällt manchmal schwer, den Drang nach Freiheit und Bewegung unserer Lieblinge einzuschränken. Dennoch ersuche ich die Bürgerinnen und Bürger, für den Auslauf der Hunde ohne Leine die dafür vorgesehenen Plätze zu benützen“, appelliert Vizebürgermeister Mag. Ing. Johannes Anzengruber, BSc und macht auf die insgesamt sieben städtischen Hundewiesen mit einer Gesamtfläche von 9.200 Quadratmetern aufmerksam. Eine Übersicht der Standorte ist online unter www.innsbruck.gv.at → Leben|Soziales → Tierhaltung → Hundewiesen nachzulesen.
Bei Spielanlagen sind Hunde gemäß der städtischen Spielplatzordnung an einer maximal zwei Meter langen Leine zu führen. Darüber hinaus herrscht Maulkorbpflicht und die Hunde müssen von Spielgeräten, Rasen, Pflanzungen, Grünflächen, Sandkästen und Brunnen ferngehalten werden. Den Erholungsraum Wald können HundehalterInnen mit ihren Hunden frei betreten, allerdings muss darauf Bedacht genommen werden, dass das Nebeneinander von Hunden und Wildtieren konfliktfrei funktioniert.
Maulkorbpflicht
„Hunde werden nur selten grundlos aggressiv. Sollte dies doch einmal der Fall sein, heißt es Ruhe bewahren, eine seitliche Stellung einnehmen, direkten Blickkontakt vermeiden und wenn nötig langsam die Distanz zu ihm vergrößern“, betont die für Veterinärwesen zuständige Referentin Mag.a Elisabeth Gilhofer. Kontrolliert wird die Einhaltung der ortspolizeilichen Regelungen von der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG). Das Amt für Allgemeine Sicherheit beurteilt, ob Gefährdungspotenzial laut Landespolizeigesetz vorliegt. Ist dies der Fall, muss der Hund dem Referat für Veterinärwesen vorgeführt werden. Eine mögliche Auflage aufgrund der amtstierärztlichen Beurteilung ist eine generelle Leinen- oder Maulkorbpflicht.

Unappetitliche Überraschungen vermeiden
Vizebürgermeister Anzengruber ersucht die HundehalterInnen außerdem, Hundekot ordnungsgemäß über die Hundekotsackerl in den bereitgestellten Mülleimern zu entsorgen:: „Die Sackerl können über die insgesamt 180 Gassi-Automaten entnommen oder auch kostenlos im Bürgerservice und im Recyclinghof der Stadt Innsbruck abgeholt werden.“
Besonders auf landwirtschaftlichen Flächen ist eine Verschmutzung mit Hundekot aus hygienischen Gründen zu vermeiden, da dort Nahrungsmittel produziert werden. Im Rahmen der Aktion „Mögen Sie Würmer“ stellten die MitarbeiterInnen des Referates „Natur und Erholung“ Hinweisschilder auf, die auf einen verantwortungs- und rücksichtsvollen Umgang mit Hunden im Freibereich aufmerksam machen. Dort wird erklärt, wie der Hundekot in die Nahrungsmittelkette des Menschen gelangt und damit ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier darstellt.
Die HundehalterInnen schützen damit andere Menschen nicht nur vor unappetitlichen Überraschungen, sondern auch vor nicht zu unterschätzenden Infektionsquellen für Kinder und immunschwache Erwachsene. „Wir wollen in unserer Stadt ein harmonisches und konfliktfreies Zusammenleben zwischen Mensch und Tier gewährleisten. Deshalb bitten wir alle HundehalterInnen, sich an diese wichtigen Regeln und Vorschriften zu halten“, betont Anzengruber abschließend. JD