Im Gewerbegebiet Mühlau/Arzl gilt ab 1. Oktober eine Kurzparkzonen-Regelung.
Im Gewerbegebiet Mühlau/Arzl gilt ab 1. Oktober eine Kurzparkzonen-Regelung.

Kurzparkzone in Mühlau/Arzl ab 1. Oktober

Parken von 1.00 bis 5.00 Uhr nachts auf 180 Minuten begrenzt

Am Mittwoch, 1. Oktober 2025, tritt im Gewerbegebiet Mühlau/Arzl eine neue Parkraumlösung in Kraft: Es wird eine nächtliche, gebührenfreie Kurzparkzone eingeführt, in der das Parken täglich von 1.00 bis 5.00 Uhr nachts auf maximal 180 Minuten begrenzt ist. Ziel der Maßnahme ist es, das Dauerparken im öffentlichen Straßenraum des stark belasteten Gewerbegebietes zu verhindern. Außerdem soll damit Verdrängungseffekten durch die seit 1. September 2025 geltende Kurzparkzone in der Rossau entgegengewirkt werden.

Die entsprechenden Verkehrsschilder werden mit dem Tag des Inkrafttretens am 1. Oktober aufgestellt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) und die Polizei bezüglich der Einhaltung der neuen Regelung informieren, kontrollieren und strafen. Wichtig zu wissen: Sollte ein Auto trotz der neuen Regelung auf Dauer stehen bleiben, können jeden Tag aufs Neue Strafzettel ausgestellt werden.

Nähere Infos

Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden, das ist die längste Parkdauer, die nach der Straßenverkehrsordnung für Kurzparkzonen möglich ist. Geparkt werden kann mit Parkscheibe.

Für AnrainerInnen ist im Gewerbegebiet Mühlau-Arzl unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine AnwohnerInnenparkkarte im Stadtmagistrat erhältlich. Wenn den AnrainerInnen ein privater Abstellplatz zur Verfügung steht, kann allerdings keine AnwohnerInnenparkkarte ausgestellt werden – unabhängig davon, wieviele Fahrzeuge auf den Antragstellenden zugelassen sind oder ob dieser neben dem privaten noch ein dienstliches Fahrzeug nutzt. Nähere Infos dazu auf der städtischen Website unter www.innsbruck.gv.at/Anwohnerparken.

Im Rahmen der Erlassung wurde auch die Möglichkeit einer Verlagerung des ruhenden Verkehrs in Richtung Fuchsrain eingehend geprüft. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten – insbesondere wegen der knapp bemessenen Straßenbreite von etwa 5,5 Metern – ist dies aber nur sehr eingeschränkt möglich. Nördlich der Bahntrasse ist das Parken auf ausgewiesenen Stellplätzen erlaubt. Das Parken außerhalb dieser markierten Flächen ist nicht zulässig und wird durch die Überwachungsorgane entsprechend geahndet. Im westlichen Bereich ist ein ausgebauter Parkstreifen für die Berechtigten, also für die MieterInnen der Kleingartenanlage vorgesehen.

Nach der Rossau und Mühlau/Arzl sollen auch für weitere Gebiete, in denen noch zeitlich unbegrenztes und kostenloses Parken möglich ist, Maßnahmen erarbeitet werden. Dies betrifft in erster Linie die Stadtteile Olympisches Dorf und Kranebitten. MD

Information zur Kurzparkzone Mühlau/Arzl

250925_information_parkzone-muehlau-druck.pdf   (885 KB)