
Kurzparkzonen in Rossau und Mühlau/Arzl in finaler Phase
Die gebührenfreien Kurzparkzonen täglich von 1.00 bis 5.00 Uhr in der Rossau sowie in Mühlau/Arzl stehen kurz vor der Umsetzung. Jene in der Rossau tritt ab 1. September 2025 in Kraft, jene für das Gewerbegebiet Mühlau/Arzl ab 1. Oktober. Durch diese Maßnahme soll das Problem des Dauerparkens in den beiden stark belasteten Gewerbegebieten künftig verhindert werden.
„Unser Ziel ist es, durchdachte und faire Parkraumlösungen zu schaffen, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden – auch in sensiblen Wohngebieten wie Mühlau und Arzl. Wir bleiben Schritt für Schritt dran, mit Augenmaß und im Dialog. Jede Maßnahme wird sorgfältig abgestimmt – wie etwa die Regelung für Anwohnerinnen und Anwohner in Mühlau/Arzl, wo auch größere Wohnanlagen bestehen. Das zeigt: Wir hören zu, wir differenzieren, und wir handeln“, erläutert Mobilitäts- und Planungsstadträtin Janine Bex, BSc.
Aufgrund der Widmung in der Rossau wird davon ausgegangen, dass Personen, die in der Rossau wohnen, in betriebstechnisch notwendigen Wohnungen oder Wohnungen leben, die eine andere bestehende Bewilligung haben. Wohnanlagen wie im Gewerbegebiet Mühlau-Arzl gibt es im reinen Gewerbegebiet Rossau keine, daher besteht dort die Möglichkeit, Parkkarten auszugeben, nicht.
„Schrittweise werden auch für weitere Gebiete Innsbrucks, in denen zeitlich unbegrenztes und kostenloses Parken derzeit noch möglich ist, Maßnahmen erarbeitet. Ab Frühjahr 2026 sind Parkraumlösungen in den Stadtteilen Olympisches Dorf und Kranebitten geplant, um die Parksituation der Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten“, führt Janine Bex weiter aus.
Kurzparkzone Mühlau/Arzl beschlossen
Die neue Parkraumlösung für Mühlau/Arzl wurde am Donnerstag, 17. Juli, vom Gemeinderat beschlossen. Dort ist – wie auch in der Rossau – eine gebührenfreie Kurzparkzone geplant, in der das Parken von 1.00 bis 5.00 Uhr nachts auf maximal 180 Minuten begrenzt ist. Die Zeiten wurden so gewählt, damit es zu keinen wesentlichen Einschränkungen für Handels- und Dienstleistungsbetriebe kommt.
Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden, das ist die längste Parkdauer, die nach der Straßenverkehrsordnung für Kurzparkzonen möglich ist. Geparkt werden kann mit Parkscheibe, im Gewerbegebiet Mühlau-Arzl ist für AnrainerInnen unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Anwohnerparkkarte im Stadtmagistrat erhältlich. Nähere Infos dazu auf der städtischen Website unter www.innsbruck.gv.at/Anwohnerparken.
Mit den Kurzparkzonen werden Maßnahmen aus der Standortoffensive Rossau Schritt für Schritt umgesetzt. Betriebe können sich bei offenen Fragen gerne an das Quartiersmanagement Rossau unter office@quartier-rossau.at wenden. Dieses weiß über mögliche Garagenstellplätze in der Rossau Bescheid und wird hier gerne vernetzend tätig.MD