
Kurzparkzone in Rossau tritt ab 1. September in Kraft
Ab Montag, 1. September 2025, gilt die neue Parkraumlösung in der Rossau: Es wird eine nächtliche, gebührenfreie Kurzparkzone eingeführt, in der das Parken täglich von 1.00 bis 5.00 Uhr nachts auf maximal 180 Minuten begrenzt ist. Ziel der Maßnahme ist es, das Dauerparken im öffentlichen Straßenraum des stark belasteten Gewerbegebietes zu verhindern.
Die entsprechenden Verkehrsschilder werden mit dem Tag des Inkrafttretens am 1. September aufgestellt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) und die Polizei bezüglich der Einhaltung der neuen Regelung informieren, kontrollieren und strafen. Wichtig zu wissen: Sollte ein Auto trotz der neuen Regelung auf Dauer stehen bleiben, können jeden Tag aufs neue Strafzettel ausgestellt werden.
Nähere Infos
Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden, das ist die längste Parkdauer, die nach der Straßenverkehrsordnung für Kurzparkzonen möglich ist. Geparkt werden kann mit Parkscheibe. Bei Fragen und Unklarheiten können sich AutofahrerInnen gerne an das Quartiersmanagement Rossau unter office@quartier-rossau.at wenden. Dieses steht im regen Austausch mit der MÜG und kann Beobachtungen und Rückmeldungen gebündelt weiterleiten.
Nach der Rossau folgt mit 1. Oktober 2025 die gleiche Kurzparkzonen-Regelung auch auf vielfachen Wunsch der UnternehmerInnen für den Bereich Mühlau-Arzl.MD