Die digitale Karte ermöglicht das Herausfinden der relevanten Zone direkt per Mausklick und unkomplizierter Adresssuche.
Die digitale Karte ermöglicht das Herausfinden der relevanten Zone direkt per Mausklick und unkomplizierter Adresssuche.

Neue KFZ-Stellplatzrichtlinie ab Februar

Neue Kriterien, bürokratische Vereinfachung – Übergangsregelung steht

Ab 1. Februar ist die neue KFZ-Stellplatzrichtlinie 2026 im Innsbrucker Stadtgebiet gültig. Damit wird die Mindestanzahl der KFZ-Stellplätze bei Bauvorhaben geregelt. Bisher wurde diese unter anderem anhand der geografischen Lage im Stadtgebiet berechnet, künftig fließt etwa auch die Qualität des Anschlusses an den Öffentlichen Nahverkehr mit ein. Stadträtin Janine Bex, BSc freut sich über das Update, das langfristig Wohnkosten senkt und Versiegelung reduziert, und bedankt sich bei den Mitarbeitenden der Stadt Innsbruck für die reibungslose Abwicklung.

„Die Innsbrucker KFZ-Stellplatzrichtlinie wird ab Februar aktualisiert, digital unterstützt und an die heutige Mobilitätsrealität angepasst. Erstmals wird die Qualität der Öffi-Anbindung als zentrales Kriterium berücksichtigt, wodurch der tatsächliche Stellplatzbedarf differenzierter eingeschätzt werden kann. Damit tragen wir den veränderten Mobilitätsgewohnheiten der Bevölkerung Rechnung und denken Mobilität umfassender. Gleichzeitig schafft die neue Richtlinie mehr Planungssicherheit und kann dazu beitragen, unnötige Stellplätze zu vermeiden und Wohnen langfristig leistbarer zu machen. Mein Dank gilt den Mitarbeitenden der Stadt Innsbruck für die professionelle Umsetzung dieser Anpassung“, betont Stadträtin Janine Bex.

Neue Richtlinie
Die Tiroler Bauordnung (TBO) schreibt vor, bei Bauvorhaben (Neubauten sowie Adaptierungen) den zu erwartenden Bedarf an KFZ-Stellplätzen für die jeweiligen Bewohner:innen und Besucher:innen nachzuweisen. Die Berechnung des Bedarfs erfolgt auf Basis der KFZ-Stellplatzrichtlinie der Stadt Innsbruck. Die bisherige KFZ-Stellplatzrichtlinie stammt aus dem Jahr 2018 und ist noch bis Ende Jänner 2026 gültig. Die Anzahl der vorgeschriebenen Stellplätze war bisher abhängig von der Nutzungsart, der Anzahl und Größe der Wohnungen sowie der ausgewiesenen Zone, in der sich das Bauprojekt befand.

Mit dem neuen Schlüssel wird nun auch geprüft, welche Qualität an Öffi-Verbindungen im jeweiligen Gebiet zur Verfügung steht und in die Stellplatzberechnung miteinbezogen. Bei aktuell laufenden Bauverfahren wird nach beiden Versionen der Richtlinie geprüft. Ist eine Reduktion möglich, können die Antragsteller:innen ihre Planungen an die neue Stellplatzvorschreibung anpassen.

Des Weiteren wird für die Berechnung der benötigten Stellplätze nun die Gesamtwohnfläche des Bauvorhabens betrachtet, die Anzahl und Fläche der einzelnen Wohneinheiten ist nicht mehr relevant. Das Wegfallen mehrerer Sonderkategorien der alten Richtlinie führt zur Vereinfachung des Antrags und erhöhter Planungssicherheit. Reduktionen der benötigten Stellplätze können zudem auch durch Vorlage eines Mobilitätskonzepts sowie öffentlich zugängliche Garagen in der Nähe erreicht werden. Weitere Informationen zur Reduktion des Stellplatzbedarfs unter: www.innsbruck.gv.at/merkblatt-reduktion-stellplatz.

Digitale Karte
Ergänzt wird die neue Richtlinie durch eine neue, digitale GIS-Karte, die das Herausfinden der relevanten Zone direkt per Mausklick und unkomplizierter Adresssuche ermöglicht – abrufbar unter www.innsbruck.gv.at/karte-stellplatzrichtlinie. Die jeweils gültige Zone kann aus der Karte per PDF exportiert und ausgedruckt werden. Danach kann der Stellplatzbedarf im Excel-Formular unter www.innsbruck.gv.at/kfz-stellplatzformular für Bauvorhaben in der jeweiligen Zone berechnet werden. Ein zusätzliches Merkblatt dazu findet sich als PDF unter: www.innsbruck.gv.at/merkblatt-stellplatzrichtlinie.

Alle Informationen, relevanten Dokumente und direkten Links zur neuen KFZ-Stellplatzrichtlinie 2026 finden sich unter: www.innsbruck.gv.at/kfz-stellplatzrichtlinie