
Erleichterungen für Innsbrucks Wirtschaftstreibende
Eine hohe Lebensqualität sichern und weiter ausbauen – unter diesem Motto stand der Mai in der Tiroler Landeshauptstadt. Die Covid-19-Krise hatte Einfluss auf das Leben aller BürgerInnen, insbesondere deutlich wurde dies im Wirtschaftssektor. Umso mehr konnte man die Bewegung spüren, die im vergangenen Monat durch zahlreiche Lockerungen zustande kam.
„Unsere Maßnahmen in Innsbruck sind darauf ausgerichtet, Menschen möglichst Erleichterungen für Innsbrucks Wirtschaftstreibende Nach dem totalen Stillstand in Innsbruck kehrt nun mit den warmen Temperaturen auch wieder das Leben in die Stadt zurück. Damit die Wirtschaft schnell in Schwung kommt, gibt es städtische Initiativen zur Erleichterung. schnell wieder in die Arbeit zu bringen“, erklärt die für Wirtschaft zuständige Stadträtin Mag.a Christine Oppitz-Plörer.
Wichtig für alle ist nun, die lokale Wirtschaft zu fördern und zu stärken. Mit der Öffnung von Handels- und Dienstleistungsbetrieben Anfang Mai war das Hochfahren der Gastronomie ein weiterer wichtiger Schritt. Damit letztere wieder schnell belebt wird, hat die Stadt Innsbruck per Notrecht eine Erleichterung für die WirtInnen beschlossen.
„Im Interesse der Besucherinnen und Besuchern sowie lokalen Gastronomen haben wir mit der Erweiterung der Gastgartenflächen einen wichtigen Impuls gesetzt. Gemeinsam müssen wir die lokale Wirtschaft wieder stärken.“ (Stadträtin Christine Oppitz-Plörer)
Wertvolle Plätze gesichert
„Im Interesse der Besucherinnen und Besucher sowie der Gastronomie hat die Stadt Innsbruck die Erweiterung der Gastgartenflächen beschlossen. Die bewilligten Plätze bleiben gleich, durch die Verbreiterung aber können die notwendigen Abstände eingehalten werden“, betont Oppitz-Plörer. Ohne diese Maßnahme wären wertvolle Plätze verloren gegangen. Die Öffnung der Gastronomie erfolgte unter strengen Auflagen des Bundes, deren Einhaltung auch die Stadt Innsbruck gewährleisten muss. Das Personal muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, auch Gäste müssen beim Eintreten in geschlossene Räume eine Maske verwenden. Pro Tisch dürfen vier Personen sitzen, zu allen anderen muss ein Mindestabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden.
Schriftliche Anträge möglich
Die Möglichkeit, das Platzangebot zu verbreitern, wird bisher sehr gut angenommen. Insbesondere in der Innenstadt machen die GastronomInnen von dem Angebot Gebrauch. Interessierte können die gewünschte Erweiterungsfläche schriftlich beim Referat Gewerbe und Betriebsanlagen beantragen. Bei Gastgärten in Kurzparkzonen wird maximal ein weiterer Parkplatz zur Verfügung gestellt. In den Laubengängen der Altstadt darf kein Mobiliar aufgestellt werden und die Ladezonen in der Maria-Theresien-Straße, am Burggraben, Adolf-Pichler-Platz, Marktplatz sowie der Altstadt müssen bis 10.30 Uhr wie bisher gewährleistet bleiben.
Verzicht auf Mietzins
Außerdem setzte die Stadt Innsbruck ein weiteres Signal – für die laufende Saison verzichtet sie auf die Entgelte gemäß der geltenden Gastgarten-Richtlinie. „Damit werden die lokalen Betreiberinnen und Betreiber zumindest in dieser Hinsicht entlastet“, sagt Oppitz-Plörer. Die Stadträtin ist sich sicher: „Gemeinsam – mit Hinschauen und dem Aufeinanderschauen – werden wir diese Krise schaffen.“
Kommunalsteuer stunden
Über die Maßnahmen für die Gastronomie hinaus hat die Stadtregierung weitere Schritte im Sinne eines Wirtschaftspakets gesetzt: UnternehmerInnen, die nachweislich Einnahmenverluste oder einen völligen Einnahmenentfall durch die Corona-Krise hatten bzw. haben, wird die monatlich fällige Kommunalsteuer aufgrund eines formlosen Schreibens an das Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung bis auf Weiteres gestundet. Vorschreibungen von Säumniszuschlägen und Stundungszinsen erfolgen im Fall dieser Stundungsansuchen nicht. SAKU