Vizebürgermeister Georg Willi (r.) mit Christoph Müller von Tiroler-Ofenholz und Jens-Uwe Müller (l.) vom Innsbrucker Hilfswerk
Vizebürgermeister Georg Willi (r.) mit Christoph Müller von Tiroler-Ofenholz und Jens-Uwe Müller (l.) vom Innsbrucker Hilfswerk

Brennholzaktion 2025 startet mit 1. Oktober

Hilfe für einkommensschwache Haushalte durch IHW und Tiroler Ofenholz

(IKM) Mit 1. Oktober 2025 läuft die städtische Brennholzaktion des Innsbrucker Hilfswerks (IHW) auch heuer wieder an. In Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner Tiroler Ofenholz der Landwirtschaftskammer Tirol wird einkommensschwachen Haushalten in Innsbruck eine konkrete Unterstützung beim Heizen mit ofenfertigem Brennholz geboten. „Die Brennholzaktion des Innsbrucker Hilfswerks ist für mich eine gute Tradition. Sie ist eingebettet zwischen Hilfestellung für Menschen, für die eine warme Wohnung keine Selbstverständlichkeit ist und dem guten alten Holzofen, den ich aus meiner Kindheit kenne. Holzheizungen werden immer seltener, weil sie durch andere Heizsysteme ersetzt wurden. Aber es gibt sie noch, die Holzöfen. Und wir wollen jene unterstützen, die sich mit der Bezahlung der Energiekosten schwerer tun,“ so Vizebürgermeister Georg Willi.

Antragstellung bis 30. November

Anträge können bis einschließlich 30. November 2025 im Büro des Innsbrucker Hilfswerks im Rathaus gestellt werden, entweder persönlich oder per Mail an einmalige-unterstuetzung@innsbruck.gv.at. Der Antrag steht auch online zum Ausdrucken unter www.innsbruck.gv.at/brennholz Verfügung.

Brennholz-Förderung im Detail

Die Einkommensgrenzen orientieren sich an den Bestimmungen des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes (§14a) und liegen bei 1.850 Euro für alleinstehende Personen, 2.450 Euro für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften (plus 604 Euro pro weiterer erwachsener Person und 360 Euro pro Kind), 2.200 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind sowie 2.800 Euro für Familien mit einem Kind (pro weiteres Kind erhöht sich der Betrag).

Die Unterstützung erfolgt ausschließlich in Form von Brennholz – Bargeld wird nicht ausgezahlt. Pro Antrag kann Holz im Wert von 150 Euro bezogen werden, was 15 Kartons à 10 Kilo entspricht. Nach Prüfung des Antrags erhalten die Antragstelllenden eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung des Innsbrucker Hilfswerks. Anschließend kann mit dem Kooperationspartner Tiroler Ofenholz ein Liefertermin vereinbart werden. MF

Infos und Kontakt im Stadtmagistrat

Innsbrucker Hilfswerk (IHW)
Maria-Theresien-Straße 18, 1. Stock, Zi. 1.307
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr.
Tel.: +43 512 5360 8434
E-Mail: einmalige-unterstuetzung@innsbruck.gv.at

Pro Antrag kann Holz im Wert von 150 Euro bezogen werden, was 15 Kartons à 10 Kilo entspricht.
Pro Antrag kann Holz im Wert von 150 Euro bezogen werden, was 15 Kartons à 10 Kilo entspricht.