Der Inn – zweitwasserreichster Fluss Österreichs und namensgebende Lebensader der Stadt – trägt maßgeblich zur Wasserversorgung Mitteleuropas bei.
Der Inn – zweitwasserreichster Fluss Österreichs und namensgebende Lebensader der Stadt – trägt maßgeblich zur Wasserversorgung Mitteleuropas bei.

Wasser ist ein besonderes Gut

Das im Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht angesiedelte Referat für Wasser- und Anlagenrecht ist in Innsbruck für den Vollzug des Wasserrechts zuständig.

Im Referat Wasser- und Anlagenrecht werden jährlich rund 400 wasserrechtliche Verfahren abgewickelt. Häufig geht es dabei um Niederschlagswasserbeseitigung oder (thermische) Grundwassernutzung. Zu den neun MitarbeiterInnen gehören zwei umwelttechnische Sachverständige, die sich zudem um immissionstechnische  Gutachten in anlagen-, bau- und raumordnungsrechtlichen Verfahren kümmern. Dazu kommt noch die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren. „Unsere Arbeit  dient dem vorsorglichen Gewässerschutz und trägt zur Verbesserung der Gewässer bei“, erklärt Amtsvorstand Mag. Christian Rath-Mitterstiller: „Es geht auch darum,  im Interesse der Allgemeinheit eine nachhaltige Nutzung der Gewässer zu ermöglichen.“

EU-Wasserrahmenrichtlinie

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Referats ist das Wasserrechtsgesetz 1959, mit dessen Novellierung auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie im Jahre 2003  in nationales Recht übergeführt wurde. Das darin enthaltene Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot soll helfen, mittels eines nationalen  Gewässerbewirtschaftungsplans, die Qualität von Grundwasser und Oberflächengewässern, wie Flüsse und Seen, und damit die Wasserversorgung auch für künftige  Generationen zu sichern. Seit 28. Juli 2010 ist das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser auch durch die Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt worden. Wasser, egal ob Flüsse wie der Inn, Seen oder Grundwasserströme, ignoriert nationale Grenzziehungen. Wasserrechtlich machen europäische Lösungen daher Sinn.  Laufender Informationsfluss mit den übergeordneten Behörden, aber auch die Zusammenarbeit amtsintern, wie mit den Referaten Gewerbe und Betriebsanlagen sowie Baurecht oder den Ämtern für Tiefbau beziehungsweise Gesundheitswesen sind wesentlich für die Erledigung unserer Aufgaben“, betont Rath-Mitterstiller.

Das Wasserbuch

  • Seit 1870 werden Wasserbenutzungsrechte in einem eigenen Wasserbuch, damals noch unter der Bezeichnung „Vormärzbuch“, aufgezeichnet.
  • Für jeden Verwaltungsbezirk wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde ein Wasserbuch geführt.
  • Derzeit umfasst das Wasserbuch des Bezirks Innsbruck-Stadt 1.373 Einträge. UI



Kontakt

Amtsvorstand Mag. Christian Rath-Mitterstiller
Maria-Theresien-Straße 18
Tel.: +43 512 5360 4140
E-Mail: post.wasserrecht@innsbruck.gv.at