
Themen des Stadtsenates vom 7. Februar 2024
Barrierefreiheit öffentlicher Veranstaltungen
Im Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (TAP) wurden diverse Maßnahmen erarbeitet, um die Chancengleichheit und –gerechtigkeit in der Gesellschaft sicherzustellen. Eine dieser Maßnahmen betrifft die barrierefreie Ausrichtung öffentlicher Veranstaltungen.
In Entsprechung des TAP soll nun eine Änderung des Tiroler Veranstaltungsgesetzes 2003 erfolgen. Mit einstimmigem Beschluss des Stadtsenates wird dem Landesgesetzgeber eine Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf übermittelt.
„Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält eine Bestimmung, die künftig nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Zumutbarkeit die bestmögliche Barrierefreiheit von öffentlichen Veranstaltungen vorsieht. Teilnehmende an einer öffentlichen Veranstaltung, insbesondere Menschen mit Behinderung, sollen möglichst keine oder nur noch geringe Barrieren bei öffentlichen Veranstaltungen vorfinden“, erläutert Bürgermeister Georg Willi.
Vergütung der Wahlbehördenmitglieder wird angepasst
In der Innsbrucker Wahlordnung 2011 wurde festgelegt, dass den Mitgliedern der Wahlbehörden auf deren Antrag eine vom Gemeinderat durch Verordnung festzusetzende Vergütung gebührt. Bei deren Höhe ist auf das Ausmaß der zeitlichen Inanspruchnahme Bedacht zu nehmen. Die bestehenden Verordnungen sollen nun überarbeitet, zusammengeführt und die Höhe der Vergütung angehoben werden, entschied der Stadtsenat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Der Antrag wird dem Gemeinderat zu Beschlussfassung weitergeleitet.
„Die Höhe der Vergütung wird an die bei den letzten Wahlen, der Landtagswahl sowie der Bundespräsidentenwahl 2022, ausbezahlte Vergütung angepasst und erhöht sich entsprechend der Valorisierung der Gehälter der städtischen Bediensteten“, erklärt Bürgermeister Georg Willi. Darüber hinaus steht den am Wahltag anwesenden Mitgliedern der Wahlbehörden wieder ein Essenszuschuss in der Höhe von 20 Euro zu.
Kurzzeitige Absenkung des Lohbachs
Der Lohbach in Hötting West ist seit einigen Jahren Heimat einer Biberfamilie. Die Biber stauen den Lohbach mit mehreren Dämmen auf, um ihre Behausung zu schützen und schwimmend an Nahrung zu kommen. Auch mehrere Kanäle im Besitz der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (Abteilung Kanal) münden in den durch Biberdämme aufgestauten Lohbach.
In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob der bauliche Zustand des Kanalnetzes noch dem Stand der Technik entspricht. Da die Kanäle das gesamte Jahr über durch die Biberdämme unter Wasser lagen, konnte die erforderliche Inspektion im Vorjahr aber nicht stattfinden. Die überfällige Inspektion soll dieses Jahr nachgeholt und der Lohbach für circa eine Woche abgesenkt werden. Es wurde um Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung angesucht, wofür sich der Stadtsenat einstimmig aussprach.
„Das Landschaftsbild und der Erholungswert werden nicht dauerhaft und nicht erheblich beeinträchtigt, da die Kanalinspektion innerhalb einer Woche abgeschlossen werden kann. Außerdem ist die Absenkung des Lohbachs nur einmalig und der Biber kann anschließend seinen Lebensraum wieder gestalten“, führt Bürgermeister Georg Willi aus.
Weiterverwendung von Fahrzeugen der Berufsfeuerwehr
Gemäß Fahrzeugkonzept wurden für zwei Mannschaftstransportfahrzeuge der Berufsfeuerwehr Ersatzfahrzeuge beschafft. „Die Altfahrzeuge wären eigentlich auszuscheiden. In der Zwischenzeit hat sich aber ein enormer Bedarf ergeben und der technische Zustand lässt eine Weiterverwendung zu. Damit sind zum einen Einsparungen möglich, zum anderen kann der erhöhte Bedarf gedeckt werden“, freut sich Vizebürgermeister Andreas Wanker.
Das Mannschaftsfahrzeug 1 wird künftig als Höhenrettungsfahrzeug verwendet, um die Mannschaft samt Ausrüstung unkompliziert zum Einsatzort zu transportieren. Das Mannschaftsfahrzeug 2 wird vor allem für Tätigkeiten des vorbeugenden Brandschutzes, welche vorwiegend im Stadtgebiet stattfinden, eingesetzt. Dafür sprach sich der Stadtsenat ohne Gegenstimmen aus.
Umbau der Kreuzung Herzog-Otto-Straße/Herrengasse
Der Stadtsenat beschloss in der Sitzung vom 7. Februar 2024 mehrheitlich den Umbau der Kreuzung Herzog-Otto-Straße/Herrengasse und die Absicherung der Querungsstellen mit einer Verkehrslichtanlage. Um die volle Wirkung der Querungshilfe über die Herzog-Otto-Straße auszuschöpfen, wird die Einbahn in der Herrengasse für den Radverkehr aufgehoben.
„Der Wunsch nach einer sicheren Querung mittels Markierung über die Herzog-Otto-Straße wurde schon sehr oft geäußert“, weiß Tiefbau-Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl: „Darüber hinaus bestehen Wünsche und Anregungen das Radfahren in der Herrengasse in beide Richtungen zu ermöglichen. Diese Maßnahme hilft vor allem Radfahrenden aus Richtung Westen, welche ihr Ziel im Kulturquartier bzw. bei der Universität oder beim MCI haben. Im Zuge der Errichtung der Verkehrslichtsignalanlage ist es künftig sowohl für Zufußgehende als auch für Radfahrende möglich, die Herzog-Otto-Straße in beide Richtungen sicher zu queren.“
Um das Radfahren gegen die Einbahn zu ermöglichen, wird die Breite der Fahrfläche auf vier Meter ausgedehnt und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h verordnet.
Förderrichtlinien für den Kulturbereich
Im Dezember 2022 wurde die Kulturstrategie Innsbruck 2030 im Gemeinderat verabschiedet. Sie umfasst acht breit gefächerte Handlungsfelder mit insgesamt 45 Maßnahmen. Als eine der ersten Maßnahmen wurden Kriterien für die Vergabe von Kultursubventionen definiert. Erarbeitet wurden diese von VertreterInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich, der Verwaltung, der Politik sowie von externen ExpertInnen.
„Inzwischen liegen allgemeine und spartenspezifische Förderrichtlinien für den Kulturbereich vor. Damit soll es für Antragstellende leichter werden, zielgerichtete Anträge beim Kulturamt einzubringen und gleichzeitig Auskunft darüber zu geben, wofür Kultursubventionen genehmigt werden. Der Vorteil für die Kulturverwaltung liegt darin, dass eingehende Anträge nach den vorliegen Richtlinien leichter bewertet werden können“, erklärt Kulturstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl.
Die Förderrichtlinien für die Gewährung der Subventionen im Kulturbereich wurden vom Stadtsenat als Ergänzung zur bestehenden Subventionsordnung einstimmig beschlossen. Der Antrag wird dem Gemeinderat zu Beschlussfassung weitergeleitet.
Deutschkurse für Studierende aus Tbilisi
Seit 1982 besteht die Städtepartnerschaft mit Tbilisi in Georgien. Bereits in den ersten Jahren fanden regelmäßig Besuche von Jugendlichen aus Tbilisi in Innsbruck statt. 1992 wurde erstmals ein Programm auf universitärer Ebene umgesetzt. Bis 2020 konnten so jedes Jahr sieben Studierende ihre Deutschkenntnisse im Rahmen der dreiwöchigen Intensivsprachkurse Deutsch der Universität Innsbruck verbessern. Nach einer dreijährigen Pause konnten die Deutschkurse letztes Jahr wiederaufgenommen werden.
Der Intensivkurs, der sich vor allem an Studierende mit einem bereits sehr hohen Sprachniveau richtet, findet heuer von 9. bis 27. September statt.
„Ich freue mich sehr, dass wir heuer wieder sieben Studierenden der Ilia State University aus Tbilisi die Teilnahme an den Intensivsprachkursen Deutsch ermöglichen können“, betont die ressortzuständige Stadträtin Mag.a Christine Oppitz-Plörer. „Bei der Auswahl der Studierenden wurde immer darauf geachtet, dass vor allem junge Menschen zum Zug kommen, die zum einen aus sozial schwachen Verhältnissen kommen und für deren weitere Berufslaufbahn Deutschkenntnisse nötig sind.“
Der Antrag wurde vom Stadtsenat einstimmig befürwortet.
Ermäßigung für Mittagessen in Schülerhorten ab Herbst 2024
Im Juli-Gemeinderat 2022 wurde die Vereinheitlichung der Tarife für das Mittagessen in der schulischen Tagesbetreuung sowie im Schülerhort beschlossen. Vom Amt für Kinder, Jugend und Generationen wurde daher ein Ermäßigungssystem für das Mittagessen in städtischen Schülerhorten erarbeitet, das ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 gilt.
„Ziel ist es, dass wir in allen städtischen Schulen und Horten Ermäßigungen für das Mittagessen anbieten. Ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung der Tarifstrukturen und Entlastung der Familien ist damit erreicht“, betont Bildungsstadträtin Mag.a Elisabeth Mayr. „Die Verabreichungspauschale, die monatlich pro Kind für den Mittagstisch an Schulen eingehoben wurde und den es an Horten nie gab, wurde bereits im aktuellen Schuljahr abgeschafft. Auch das ist ein Schritt zur Angleichung, der gleichzeitig eine Entlastung bedeutet“, ergänzt Mayr.
Der Antrag wurde vom Stadtsenat einstimmig angenommen und wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung weitergeleitet.MD