
Themen des Stadtsenates vom 13. Jänner 2021
Unterstützung des Forschungsprojektes „RESEALL“
Die Universität Innsbruck beabsichtigt sich an der Einbringung eines EU-Projektantrages zum Thema Energie und Bauen/Sanieren zu beteiligen. Ziel des Projektes „RESEALL“ (Renewable Energy Systems in Environmentally Activated Living Labs) ist einerseits die Verdrängung fossiler Verbrennungsprozesse. Andererseits soll der Verbrauch an Zement und Zuschlagstoffen bei der Errichtung und Instandsetzung von Gebäuden verringert werden. Im Rahmen des Innsbrucker Energieplans und der Smart City Innsbruck ist die Stadt bestrebt, ihren Energieverbrauch zu senken. „Bei Neubauten und Renovierungen ist ein möglichst niedriger Energiebedarf der Gebäude eines der wichtigsten Ziele“, erklärt Bürgermeister Georg Willi. Der Innsbrucker Stadtsenat begrüßt deshalb einstimmig die Projekteinreichung der Universität Innsbruck und bekundet dies mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung.
Ergänzung: Elternbeiträge in städtischen Kindergärten
Im vergangenen November legte der Innsbrucker Gemeinderat die Tarife und Gebühren für das Finanzjahr 2021 fest. Unter anderem wurde dabei die Höhe der Elternbeiträge für die städtischen Kindergärten fixiert. Bei der Ausarbeitung der Beschlussvorlage blieb der Tarif der Kategorie „Kindergarten bis maximal 13.00 Uhr monatlich“ für Kinder ohne Hauptwohnsitz in Innsbruck unberücksichtigt. Der Stadtsenat sprach sich einstimmig für den Vorschlag des Amtes für Kinder, Jugend und Generationen über eine knapp zweiprozentige Anpassung auf monatlich 75,90 Euro (bisher 74,40 Euro) aus. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Gehwegreinigung im innerstädtischen Raum
EigentümerInnen von Liegenschaften in Ortsgebieten sind gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) dafür zuständig, dass die Gehsteige und -wege, die dem öffentlichen Verkehr dienen und nicht mehr als drei Meter von der Liegenschaft entfernt sind, bei Schnee und Glatteis geräumt und bestreut sind. Ist kein Gehsteig vorhanden, so müssen die Straßenränder in der Breite von einem Meter gesäubert werden. Gleiches gilt für EigentümerInnen von Verkaufshütten. In einer FußgängerInnenzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige gilt diese Verpflichtung für einen ein Meter breiten Streifen entlang der Häuserfronten. Bisher erfolgte die Räumung und Streuung der Gehsteige und -wege sowie Straßenränder im innerstädtischen Bereich gegen Verrechnung einer Gebühr auf Grundlage einer städtischen Verordnung. Mit Beginn des Jahres 2021 erfolgt die Übernahme der Schneeräumung und -säuberung von Seiten der Stadt Innsbruck nur noch mit einer individuell abzuschließenden privatrechtlichen Vereinbarung mit den jeweiligen GrundeigentümerInnen – darauf einigte sich der Stadtsenat ohne Gegenstimmen.
Versteigerung eines Hubrettungsfahrzeugs
Eines der Hubrettungsfahrzeuge der Berufsfeuerwehr Innsbruck steht seit knapp 20 Jahren im Dienst. Mit jedem vollendeten zehnten Dienstjahr muss ein solches Fahrzeug einem großen Service unterzogen werden. Die dafür anfallenden Kosten werden auf knapp 80.000 Euro geschätzt. Deshalb und aufgrund der teils schweren Mängel wurde bereits der Ankauf einer neuen Drehleiter durchgeführt und das Hubrettungsfahrzeug musste bereits außer Dienst genommen werden. Nach eingehender Marktsondierung und in Rücksprache mit dem Fuhrparkmanagement der Stadt Innsbruck stellt eine Versteigerung des Fahrzeugs die bestmögliche weitere Verwertungsmethode dar. Deshalb entschied der Stadtsenat einstimmig, das Fahrzeug im kommenden März zu versteigern.
Fördervereinbarungen für Jugendarbeit
Zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen fasste der Innsbrucker Stadtsenat am 13. Jänner 2021 den Beschluss, folgenden Vereinen eine mittelfristige Fördervereinbarung zu gewähren: Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 erhält der Verein Tiroler Pfadfinder und Pfadfinderinnen 16.500 Euro, der Verein Workstation 12.000 Euro und der Verein Zentrum für Jugendarbeit z6 120.000 Euro. „Jugendliche brauchen sowohl in guten wie in schlechten Zeiten kompetente und einfühlsame Anlaufstellen und jemanden, der ein offenes Ohr für sie hat“, betont Stadträtin Mag.a Christine Oppitz-Plörer. AD