Themen des Stadtsenates vom 16. Dezember 2020

• Neue Leitung für Kinder- und Jugendhilfe • Neubau für das Rote Kreuz Innsbruck • Sanierungsförderung wird angepasst
 

Neue Leitung für Kinder- und Jugendhilfe

Mit einstimmigem Beschluss sprach sich der Stadtsenat in seiner jüngsten Sitzung dafür aus, Mag. iur. Raphael Hölbling zum Amtsvorstand für Kinder- und Jugendhilfe zu bestellen. Die Funktionszeit beginnt mit 1. März des kommenden Jahres und ist auf fünf Jahre begrenzt. Hölbling folgt Mag.a Gabriele Herlitschka, MSc nach, die ab 1. Februar 2021 die Leitung der Magistratsdirektion übernimmt. Zusätzlich wurden die bereits erfolgten Weiterbestellungen von Dr. Hans Peter Rammer für weitere fünf Jahre, also bis zum 30. November 2025, zum Abteilungsleiterin-Stellvertreter der Magistratsabteilung V sowie Dipl. Ing. Dr. Walter Zimmeter als Stellvertreter der Magistratsabteilung III bestätigt.

 

Neubau für das Rote Kreuz Innsbruck

Das Rote Kreuz Innsbruck beabsichtigt seinen Betriebs- und Rettungsstandort am Sillufer 3 bis 3a zu erneuern. Da das Gebäude schon Baumängel aufweist, ist der Betrieb in den bestehenden Räumlichkeiten nicht mehr aufrecht zu halten. Im Zuge eines Neubaus sollen sowohl der Betrieb mit Rettungsdienst, Seminarzentrum, Verwaltung, Hausnotruf und weitere Dienstleistungen neu errichtet als auch zusätzlicher sozialer Wohnraum geschaffen werden. Das Projekt wird vom Roten Kreuz durch Fremdmittel mit einer Laufzeit von 30 Jahren finanziert. Der Stadtsenat stimmte in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 einhellig dafür, für diese Zeit einen jährlichen Beitrag von durchschnittlich knapp 272.000 Euro zu leisten. Der Finanzierungsbeitrag ist – basierend auf einer Absichtserklärung des Roten Kreuzes – an die Errichtung und des Betriebs einer ganzjährigen Notschlafstelle für 25 KlientInnen am selben Standort geknüpft. „Alle Menschen brauchen einen warmen und trockenen Platz für die Nacht. Es ist unsere soziale Aufgabe, dass all jene, die auf Hilfe angewiesen sind, einen solchen Platz finden“, betont Bürgermeister Georg Willi und Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc ergänzt: „Durch die Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz können wir einen Ort schaffen, an dem Menschen in Not aufgefangen werden. Ich bin mit der Lösung mehr als zufrieden.“ Der Antrag wird dem Gemeinderat in weiterer Folge zur Abstimmung vorgelegt.

 

Sanierungsförderung wird angepasst

Im vergangenen Juli wurden die Förderkriterien in der Tiroler Wohnhaussanierungsrichtlinie seitens des Landes geändert. Da die Innsbrucker Sanierungsförderung „Innsbruck fördert: EnergiePlus“ auch auf die Landesrichtlinie abgestimmt ist, müssen Anpassungen vorgenommen werden. „Um der laufenden technischen Entwicklung und der damit einhergehenden ,Treffsicherheit‘ bei der Sanierung und Energieversorgung gerecht zu werden, müssen die Kriterien aktualisiert werden“, erklärt Bürgermeister Georg Willi. Neben den Verschärfungen der U-Werte wurde auch der zusätzliche Ökobonus durch eine Förderung von Fernwärmeanschlüsse ersetzt. Das Amt für Verkehrsplanung, Umwelt wird beauftragt, die entsprechenden technischen Richtlinien fertig zu stellen und einen eigenen Informationsfolder zu erarbeiten. Der Stadtsenat befürwortete die Änderung in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 einstimmig. AD

Ältere Stadtsenatsartikel anzeigen: