Themen des Stadtsenates vom 11. November 2020

• Weiherburg: Erlass des offenen Fruchtgenussentgeltes • Kostenbeteiligung an Winternotschlafstelle • Sprachliche Frühförderung in städtischen Kindergärten
 

Weiherburg: Erlass des offenen Fruchtgenussentgeltes

Mit dem Fruchtgenussvertrag vom März 2019 hat die Stadt Innsbruck dem Verein Alpenzoo Innsbruck-Tirol ein Fruchtgenussrecht an den Räumlichkeiten der Weiherburg samt diversen Außenflächen für die Dauer von zehn Jahren eingeräumt. Nun werden die Räumlichkeiten im zweiten Obergeschoß des Gebäudes zu einer Ausstellungsetage adaptiert. In diesem Zusammenhang erfolgen unter anderem auch bauliche Maßnahmen, welchen der Stadtsenat in seiner Sitzung am 23. September 2020 zustimmte. Vor dem Hintergrund der Einrichtung der Ausstellungsetage suchte der Verein Alpenzoo Innsbruck-Tirol um Erlass des offenen Fruchtgenussentgeltes für das Jahr 2020 an. Der Innsbrucker Stadtsenat sprach sich einstimmig für den Erlass für die Monate April bis Dezember 2020 in Höhe von knapp 43.000 Euro aus. Mit den Umbauarbeiten wurde bereits im September 2020 begonnen, die Fertigstellung und Eröffnung ist für März 2021 geplant. „Der Alpenzoo ist ein wichtiger Besuchsmagnet in Innsbruck. Vom erweiterten Angebot in der Weiherburg profitieren Familien und Interessierte und in weiterer Folge natürlich unsere heimische Wirtschaft“, betont die ressortzuständige Stadträtin Mag.a Christine Oppitz-Plörer. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

 

Kostenbeteiligung an Winternotschlafstelle

Damit obdach- und wohnungslose Menschen vor allem in den kalten Monaten Schutz und Unterstützung erhalten, steht die temporäre Winternotschlafstelle in der Richard-Berger-Straße 10 während des Winters 2020/21 für die Dauer von rund sechs Monaten für 20 Personen zur Verfügung. Die Kosten für den Betrieb werden nach einem Schlüssel von 65 Prozent Land Tirol und 35 Prozent Stadt Innsbruck aufgeteilt. Für den diesjährigen Winter wurde eine Kostenobergrenze von knapp 196.800 Euro vereinbart. Inkludiert ist darin die Ausstattung der temporären Winternotschlafstelle, die Personalkosten der BetreiberIn, die Dokumentation, die Qualitätssicherung, die sozialarbeiterische Betreuung der KlientInnen sowie einen Pauschalbetrag für die Verköstigung und Reinigung. Der Anteil der Kosten für die Stadt Innsbruck beträgt voraussichtlich rund 71.000 Euro, darin sind die monatlichen Betriebskosten bereits mitgerechnet. Der exakte Nutzungsbetrag der Höhe nach ergibt sich jedoch erst nach vorliegender Jahresabrechnung. „Besonders in der kalten Jahreszeit brauchen obdachlose und wohnungslose Menschen verstärkt Unterstützung. Es ist unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Grundbedürfnisse von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, gesichert sind“, betont Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.

 

Sprachliche Frühförderung in städtischen Kindergärten

Um frühe Sprachförderung in Kindergärten zu ermöglichen, wurden 2019 bereits 18 SprachassistentInnen für städtische Kinderbetreuungseinrichtungen eingestellt. Für das Kindergartenjahr 2020/21 hat die Sprachstandfestellung ergeben, dass zusätzlich drei weitere SprachassistentInnen in Teilzeit benötigt werden. „Kinder brauchen von klein auf die bestmöglichen Voraussetzungen für Bildung und Spracherwerb. Der Ausbau des Personals für die sprachliche Frühförderung ermöglicht das und unterstützt so das pädagogische Angebot in unseren Kindergärten“, führt Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr aus. Die anfallenden Personalkosten von zirka 15.600 Euro pro Assistenzkraft werden von der Stadt Innsbruck vorfinanziert und anschließend von der Tiroler Landesregierung mit einem Pauschalstundensatz von 19,62 Euro gefördert. Der Stadtsenat befürwortete die zusätzlichen Anstellungen einstimmig. AD

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