Themen des Stadtsenates vom 2. Oktober 2019

• Richtlinien für den Europäischen Gemeindetag 2020 • Anpassung einer Rampe für die Feuerwehr • Aktualisierung der Friedhofsordnung
 

Richtlinien für den Europäischen Gemeindetag 2020

Von 6. bis 8. Mai 2020 findet in der Tiroler Landeshauptstadt der Europäische Gemeindetag statt. Mehr als 1.000 TeilnehmerInnen aus etwa 40 Ländern werden erwartet. Die Website www.cemr2020.at lädt bereits zu einem ersten Ausblick auf den Kongress ein.

Für die Großveranstaltung fixiert der Stadtmagistrat im Voraus einige Richtlinien: So wird etwa die für den Gemeindetag 2020 bestimmte Einrichtung der Gemeinde als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art eingerichtet. Die Gemeinde erhält dabei keinerlei Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Betriebes. Ebenso festgehalten wird, dass der Betrieb des Europäischen Gemeindetages, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, den Zweck verfolgt, die lokale und regionale Selbstverwaltung in einem integrativen und demokratischen Staatswesen zu stärken. Zudem wird Gebietskörperschaften ermöglicht, das Thema „Zukunft der Daseinsvorsorge“ zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen. Durch Vorträge, Workshops und Studienexkursionen, Versammlungen, Diskussionsforen sowie die Herausgabe eines Mitteilungsblattes sollen diese gemeinnützigen Ziele erreicht werden. Teilnahmegebühren, Einnahmen aus Ausstellungen und Sponsorbeiträgen sowie Subventionen dienen als materielle Mittel dafür. Nach dem einstimmigen Beschluss des Stadtsenates wird der Antrag dem Gemeinderat zur weiteren Bearbeitung übergeben.

 

Anpassung einer Rampe für die Feuerwehr

Um das Boot der Freiwilligen Feuerwehr Wilten besser zu Wasser lassen zu können, muss eine Rampe am Inn angepasst werden. Für die erforderlichen Arbeiten an der Inn-Zufahrt auf der Höhe Rechengasse, am orographisch rechten Flussufer, ist eine naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligung notwendig. Aus dem entsprechenden naturkundefachlichen Gutachten geht hervor, dass nur mit geringen Beeinträchtigungen zu rechnen und ein unwiederbringbarer Verlust der Schutzgüter nicht zu erwarten ist. Dementsprechend war sich der Stadtsenat einig, keine Einwände gegen die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung zu erheben. Die Bauarbeiten sind für Anfang 2020 geplant.

 

Aktualisierung der Friedhofsordnung

Auf Anregung des Referates „Friedhöfe“ erfolgte eine Aktualisierung und Adaptierung der Friedhofsordnung für städtische und nichtstädtische Friedhöfe sowie der Friedhofsgebührenordnung. Den beiden nun vorliegenden Entwürfen stimmte der Stadtsenat in seiner Sitzung einstimmig zu. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung übermittelt.

In den Änderungen enthalten ist beispielsweise eine erweiterte Ausnahmeregelung für das Mitnahmeverbot von Tieren. Bisher umfasst diese lediglich Blindenhunde, zukünftig soll sie auch für Assistenzhunde gültig sein. Da in der Praxis außerdem schon seit längerem an Samstagen Bestattungen stattfinden, sind dafür künftig keine Ausnahmebewilligungen mehr erforderlich. (AA)

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