
Schutz und Hilfe
Die Einsatzkräfte der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) kümmern sich innerhalb ihrer Befugnisse rund um die Uhr um Recht und Ordnung im Stadtgebiet. Dazu zählen neben der Parkraumüberwachung oder der Einhaltung der Spielplatzordnung auch Einsätze bei Ruhestörungen oder zur Sicherheit der städtischen Mitarbeitenden.
Für den Ernstfall sind die Mitarbeitenden der MÜG ausgebildet, vom Kommunikationstraining, bei dem der deeskalierende Dialog im Vordergrund steht, bis hin zum Einsatztraining, das unter Aufsicht von durch das Bundesministerium für Inneres ausgebildeten Einsatztrainern stattfindet. Zusätzliche Schutzausrüstung wie Schutzwesten oder Pfeffersprays gehören aus Sicherheitsgründen ebenfalls zum Inventar der MÜG.
Aber auch wenn die Mitarbeitenden der MÜG in Konfliktlösung und Selbstverteidigung geschult sind, wenn sie auf potenzielle Gewaltsituationen treffen: Bei akuter Gewalt gegen Personen – in der Öffentlichkeit, zuhause oder auch in Institutionen und Vereinen – sowie Verdachtsfällen ist die Polizei zuständig. Bei einem akuten Fall von Gewalt sollte deshalb immer sofort die Polizei unter der Nummer 133 kontaktiert werden. Doch welche Möglichkeiten gibt es, Gewalt schon im Vorhinein zu verhindern – und wie kann Opfern von Gewalt darüber hinaus geholfen werden?
Sichere Orte
Gewalt findet nicht nur im häuslichen Umfeld oder in der Öffentlichkeit statt – sondern auch in institutionellen Kontexten, beispielsweise in Sportvereinen. Möglichkeiten, dem präventiv vorzubeugen, bieten eigene Schutzkonzepte für Vereine. Die Stadt Innsbruck fördert deshalb seit Jahresbeginn mehrere Innsbrucker Vereine bei der Erstellung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes für Kinder und Jugendliche unter Anleitung der Tiroler Kinder und Jugend GmbH. Im Rahmen der Initiative „Safe Places Tirol“ werden die Organisationen umfassend für das Thema „Gewaltschutz“ sensibilisiert und Maßnahmen zur Gewaltprävention und der Umgang mit Verdachtsfällen erarbeitet.
Darauf basierend wird ein individuell auf den Verein zugeschnittenes Schutzkonzept erstellt und umgesetzt. Dieses kann etwa die Ernennung von Kinderschutzbeauftragten, Standards für Personalmanagement und Kommunikation, einen Verhaltenskodex für Mitarbeitende oder die Einrichtung von Beschwerdemöglichkeiten vorsehen.
Wo immer Gewalt auftritt, sollte für uns alle gelten: Nicht die Augen verschließen, sondern hinschauen und aktiv werden, wenn Mitmenschen Hilfe brauchen. Dieser Verantwortung müssen wir als Gesellschaft tagtäglich nachkommen. Bürgermeister Johannes Anzengruber |
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Gewaltschutz
Nach Fällen von Gewalt ist die medizinische Betreuung essentiell: Seit Frühjahr bietet die Innsbrucker Klinik deshalb auch eine eigene Gewaltschutz-Ambulanz an. Durch das spezialisierte Angebot wird sichergestellt, dass Opfer von Gewalt rasch, niederschwellig und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Betreuung erfahren – sowohl auf physischer als auch psychischer Ebene. Zusätzlich kann in der Innsbrucker Klinik mit dem Code-Wort „Ich muss zu Dr. Viola“ jederzeit vermittelt werden, dass man sich bedroht fühlt und Hilfe aufgrund von Gewalt braucht.
Im medizinischen Bereich sind vor allem auch SchulärztInnen besonders auf Fälle von Gewalt sensibilisiert: Alle SchulärztInnen der Stadt Innsbruck sind speziell darauf geschult, Anzeichen von Gewalt zu erkennen und bei Verdachtsfällen adäquat zu handeln. Weiterführendes Informationsmaterial zum Thema Gewalt und Gewaltschutz findet sich zusätzlich auch im städtischen Gesundheitsamt.
Weitere Hilfe
Darüber hinaus gibt es verschiedene Stellen, die sich um Betroffene von Gewalt kümmern und an die man sich wenden kann: Das Gewaltschutzzentrum Tirol bietet kostenlose, anonyme und vertrauliche Unterstützung für alle, die von Gewalt betroffen sind, und ist erreichbar von Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer +43 512 57 1313 oder auf www.gewaltschutzzentrum-tirol.at. Für Mädchen und Frauen bietet das Frauenhaus Tirol, rund um die Uhr erreichbar unter der Telefonnummer +43 512 342 112, rasch und unkompliziert Schutz und Unterkunft. Unter www.frauenhaus-tirol.at finden sich dazu weitere Informationen.
Auch der Innsbrucker Sozialroutenplan unter www.innsbruck.gv.at/sozialroutenplan listet zahlreiche Einrichtungen im Innsbrucker Stadtgebiet auf, an die sich Betroffene von Gewalt wenden können.
„Nur durch ein Zusammenwirken an verschiedenen Stellen können wir einerseits durch Prävention verhindern, dass es zu Gewalt kommt, andererseits aber auch Opfern von Gewalt direkt und niederschwellig helfen – sowohl im akuten Ernstfall als auch bei der weiteren Begleitung. Hier sind wir als Gesellschaft alle in der Pflicht, uns schützend vor Betroffene zu stellen und es ihnen zu ermöglichen, langfristig aus Gewaltsituationen zu entkommen“, betont Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc abschließend. FB