
Freie nächtliche Fahrt für RadfahrerInnen
Die Maria-Theresien-Straße sowie die Altstadt sind Fußgängerzone. Bis heute war auch das Radfahren in den Nachtstunden verboten. Durch einen Gemeinderatsbeschluss ist das Befahren dieser Straßen mit dem Fahrrad ab sofort zwischen 22:00 und 06:00 Uhr wieder erlaubt. Da die Fußgängerzone vormittags erst um 10:30 Uhr wirksam wird, können diese zentralen Straßenzüge bis zu diesem Zeitpunkt befahren werden. Heute wurden die notwendigen Verkehrsschilder aufgestellt.
„Wir appellieren an alle Passantinnen und Passanten für eine gegenseitige Rücksichtnahme – unabhängig davon, ob sie zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. In den Nachtstunden ist die Frequenz in den Fußgängerzonen in der Altstadt und der Maria-Theresien-Straße niedriger, deshalb spricht nichts gegen eine Durchfahrt mit dem Rad“, erläutert Vizebürgermeisterin Mag.a Sonja Pitscheider.
(DH)