Im städtischen Referat für Rehabilitation und Behindertenhilfe können Menschen mit Beeinträchtigung um Unterstützung ansuchen.
Im städtischen Referat für Rehabilitation und Behindertenhilfe können Menschen mit Beeinträchtigung um Unterstützung ansuchen.

Niederschwellige Unterstützung

Insgesamt 40 MitarbeiterInnen im Amt für Soziales unter der Leitung von Dr. Markus Warger kümmern sich sowohl um BürgerInnen in finanzieller Notlage als auch um die gesellschaftliche Einbindung von Menschen mit Behinderung.

Der Gang zum Sozialamt und die Beantragung auf Mindestsicherung stellen für viele Personen eine gewisse Hemmschwelle dar. Bedingt durch Covid-19 verstärkte sich der Bedarf an Sozialleistungen zusehends. Dass Menschen in eine Armutslage kommen, hat unterschiedliche Gründe: Am häufigsten sind es Ursachen wie der unvorhersehbare, plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes oder beispielsweise eine unerwartete Krankheit bzw. ein Unfall. Aber auch die Umstellung auf Kurzarbeit in den vergangenen Monaten stellen die Menschen vor finanzielle Herausforderungen. Auch jene Personen mit geringen Einkommen und BezieherInnen von Arbeitslosengeld können unter bestimmten Anspruchsvoraussetzungen Mindestsicherung beantragen.

„Die Stadt unterstützt sowohl Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen als auch in finanziell schwierigen Lebenssituationen. Ziel der sozialen Leistungen ist es, dass alle in Innsbruck am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“

Vizebürgermeister Johannes Anzengruber

Vizebürgermeister Johannes Anzengruber

Ausgrenzung vermeiden

Die sogenannte Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) zum Lebensunterhalt ist als Unterstützung für Personen zu verstehen, die in eine Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht oder nicht ausreichend abdecken können. „Die Mindestsicherung hat den Zweck, die notwendigen Hilfen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens sicherzustellen“, erklärt der für Soziales verantwortliche Vizebürgermeister Ing. Mag.  Johannes Anzengruber, BSc. Die soziale Mindestsicherung zum Lebensunterhalt umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes und des angemessenen Wohnbedarfes sowie zur Hilfe bei Krankheit bzw. Schwangerschaft und Entbindung. Die BMS ist eine Leistung der öffentlichen Hand. Allen BezieherInnen der Mindestsicherung wird ein niederschwelliger Zugang zur Leistung ermöglicht. Die Mindestsicherung hat zum Ziel, Armut und soziale Ausgrenzung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden, die Existenz von alleinstehenden und in Familien lebenden Personen zu sichern sowie die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu fördern. Die Mindestsicherung ist kein fixer Betrag wie etwa die Familienbeihilfe. Auch jene Personen mit geringem Einkommen und BezieherInnen von Arbeitslosengeld können unter bestimmten Anspruchsvoraussetzungen Mindestsicherung beantragen. Anspruchsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen gleichgestellte Personen (z.B. UnionsbürgerInnen), sofern sie nach den fremdenrechtlichen Vorschriften zum Aufenthalt im Inland berechtigt sind.

Selbstbestimmtes Leben

Die Stadt Innsbruck hilft auch Menschen mit besonderen Bedürfnissen: Eine Vielzahl von unterschiedlichen Leistungen soll Menschen mit Behinderungen unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Selbstbestimmt zu leben heißt, dass der Mensch für sich eigenständig bestimmt, wie er sein Leben mit allen Facetten gestalten will. „Die Förderung der Selbstbestimmtheit und Einbindung von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel“, betont Vizebürgermeister Anzengruber. Das städtische Referat für Rehabilitation und Behindertenhilfe stellt Mittel für die Finanzierung von Leistungen zur Verfügung. Behindertenhilfe im Sinne des Tiroler Teilhabegesetzes (TTHG) bedeutet die Anwendung zusammenwirkender Maßnahmen, durch die die physischen, psychischen, sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Fähigkeiten eines Menschen mit Behinderung entfaltet und erhalten werden können. Ziel ist es, die (Wieder)-Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Als Behinderung bezeichnet man eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe bzw. Teilnahme einer Person. Behindernd wirken in der Umwelt des beeinträchtigten Menschen sowohl Alltagsgegenstände und Einrichtungen als auch die Einstellung anderer Menschen.

Vier Leistungsbereiche

Die Leistungen, die auf der Grundlage des Tiroler Teilhabegesetzes gewährt werden, lassen sich in vier große Bereiche untergliedern: Mobile Begleitung, Spezifische Förderung (Therapie), Tagesbetreuung sowie Wohnbetreuung in Einrichtungen. Zusätzlich zu den vier großen Leistungsbereichen werden vom Land Tirol auch Zuschüsse für behindertenbedingte Aufwendungen wie beispielsweise Kosten für einen behindertengerechten Umbau von Pkw, die Adaptierung von Wohnraum (Treppenlift, Bad, WC) und die Anschaffung von Hilfsmitteln übernommen. Darüber hinaus steht das Referat für Rehabilitation und Behindertenhilfe im engen Austausch mit unterschiedlichsten SystempartnerInnen. Im vergangenen Jahr wurden durch das zuständige Referat 2.871 Anträge von neun MitarbeiterInnen bearbeitet. Das genehmigte Maßnahmenbündel aus der Behindertenhilfe beziffert sich für 2019 mit rund 42 Millionen Euro. Der Kostenanteil für die Stadt Innsbruck beträgt dabei 35 Prozent. Die restlichen 65 Prozent trägt nach der Vereinbarung das Land Tirol. Zu den weiteren Aufgaben des Referats gehört die  Kostenbeitragskontrolle. Für einige Leistungen fällt ein sogenannter Kostenbeitrag an, welcher sich aus dem Pflegegeld, Einkommen oder der Pension errechnet. Im Zuge der Kontrolle werden etwaige Kostenbeitragsguthaben an die KlientInnen zurückbezahlt bzw. Rückstände eingehoben. MF 

Amt für Soziales

Referat für Mindestsicherung

Ing.-Etzel-Straße 5, 1. Stock
Tel.: +43 512 5360 9128
E-Mail: post.sozialamt@innsbruck.gv.at

Service-Center

Mo.-Do., 7.30–12.30 Uhr,
Fr., 7.30–12.00 Uhr
Mehr Informationen sowie Antragsformulare unter: www.innsbruck.gv.at -> Leben | Soziales -> Soziales -> Mindestsicherung

Rehabilitation und Behindertenhilfe

Fallmerayerstraße 1, 1. Stock (Lift in den RathausGalerien)
Tel.: +43 512 5360 1122
E-Mail: post.rehabilitation@innsbruck.gv.at

Öffnungszeiten

Mo.–Fr., 7.30–12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Mehr Informationen sowie Antragsformulare unter:
www.innsbruck.gv.at -> Leben | Soziales , Menschen mit Behinderungen -> Rehabilitation und Behindertenhilfe


Beide Referate sind barrierefrei zugänglich!