Neue Servicestelle im Rathaus verbessert den Ablauf von Bauverfahren.
Neue Servicestelle im Rathaus verbessert den Ablauf von Bauverfahren.

Neuer Standort im Magistrat für Bauansuchen-Annahme

Amt für Bau- und Feuerpolizei übernimmt Beratung und Einreichung

(IKM) Seit kurzem wird die Annahme und Erstberatung für Bauansuchen direkt vom Amt für Bau- und Feuerpolizei übernommen. Damit wird die bisherige Anlaufstelle neu organisiert. Ziel dieser Umstrukturierung ist es, das Service weiter zu verbessern, Zuständigkeiten zu bündeln und den Ablauf von Bauverfahren noch effizienter zu gestalten.

„Die Neuorganisation ist ein sinnvoller Schritt, um Synergien zu nutzen und die Beratung näher an den tatsächlichen Prüfungsprozess zu bringen. Das verbessert die Qualität der Betreuung für Bürgerinnen und Bürger deutlich“, betont Stadträtin Janine Bex, BSc, ressortzuständig für Bau- und Stadtplanung.

Mehr Effizienz und Service durch neue Struktur

Die Verlagerung der Annahme- und Beratungsstelle direkt in das Amt für Bau- und Feuerpolizei bringt zahlreiche Verbesserungen mit sich. Durch die Einbindung von elf Sachverständigen ist eine kontinuierliche Beratung gewährleistet – Urlaubs- oder Krankenstandsvertretungen sowie die Besetzung an Fenstertagen sind somit sichergestellt. Gleichzeitig verkürzen sich durch die neue Organisation die Wartezeiten erheblich, da die Zuständigkeit der Baupolizei nach Stadtgebieten (Rayons) aufgeteilt ist und Anliegen dadurch gezielter bearbeitet werden können.

Die Beratung findet künftig von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr statt, ohne Voranmeldung. Die jeweils zuständigen MitarbeiterInnen und der tagesaktuelle Journaldienst sind im Schaukasten neben dem Sekretariat (Zimmer 4152) ersichtlich. Zusätzlich sind individuelle Termine außerhalb dieser Zeiten möglich. Ein großer Vorteil liegt auch in der fachlichen Nähe: Die Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen wird direkt durch die jeweils zuständigen BaupolizistInnen durchgeführt, wodurch eine spezifische, fachlich fundierte Beratung bereits bei der Erstannahme möglich ist. Wenn erforderlich, können auch weitere Sachverständige oder JuristInnen während des Parteienverkehrs beigezogen werden. Zudem ist es künftig möglich, Bauansuchen direkt vor Ort abzugeben.

Digitale Einreichung jederzeit möglich

Unabhängig von Ort und Zeit kann das Bauansuchen auch digital über die städtische Website www.innsbruck.gv.at eingereicht werden. Als Voraussetzung für die digitale Einreichung muss der Bauwerber oder ein Vertreter über ein elektronisches Postfach für eine elektronische Zustellung mit Zustellnachweis verfügen – (Elektronische Zustellung - Bundeskanzleramt Österreich). Das Online-Formular führt Schritt für Schritt durch den Prozess – von der Auswahl des Ansuchens über die Eingabe der persönlichen Daten bis hin zum Hochladen der Unterlagen. Mit Handy-Signatur oder ID Austria wird das Ansuchen digital unterzeichnet und direkt an den Stadtmagistrat übermittelt. Weitere Informationen und die benötigten Formulare sind unter www.innsbruck.gv.at/baubewilligung abrufbar. Das Online-Formular zur digitalen Einreichung findet sich unter: www.innsbruck.gv.at/bauansuchen-formular. MF