
Mund-Nasen-Schutz für MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats
Die Maßnahmen, die im Innsbrucker Rathaus im Zusammenhang mit Covid-19 getroffen wurden, bleiben noch bis 30. April 2020 bestehen. Ziel ist es mit Anfang Mai unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Hygienemaßnahmen den Magistrat für den Normalbetrieb wieder zu öffnen.
#bleibtgesund
Der Schutz der MitarbeiterInnen sowie der BürgerInnen ist das oberstes Gebot im Magistrat. Deshalb wurden 3.600 wiederverwendbare Mund-Nasen-Schutzmasken (je zwei pro MitarbeiterIn) aus 100 Prozent zweilagiger Baumwolle, die mit 60 Grad gewaschen werden können, angeschafft. Ganz besonders freut es Innsbrucks COVID-19 Einsatzkoordinator und Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber BSc, dass ein Tiroler Unternehmen für die Produktion der Masken mit dem Aufdruck des Innsbruck-Logo und #bleibtgesund gewonnen werden konnte. „Ein Bekenntnis zur Regionalität ist uns sehr wichtig“, betont Anzengruber.

„Wir nehmen die Sorgfaltspflicht gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Schutz der Innsbruckerinnen und Innsbrucker sehr ernst. Es ist uns ein Anliegen, dass jene, die täglich mit Bürgerinnen und Bürgern Kontakt haben, gut geschützt sind“, erklärt Bürgermeister Georg Willi.
Als weitere Schutzmaßnahmen werden in vielen Dienststellen des Magistrats transparente Schutzvorrichtungen mit Durchreichen installiert, welche MitarbeiterInnen und BürgerInnen vor der Ansteckung mit Covid-19 schützen. Darüber hinaus werden BürgerInnen gebeten, nur unbedingt notwendige Erledigungen persönlich im Rathaus zu tätigen und weiterhin die Online-Leistungen des Stadtmagistrats unter www.innsbruck.gv.at zu nutzen. Weitere Informationen wie der Normalbetrieb aus Bürgersicht abgewickelt werden kann, folgen in den nächsten Tagen.