
Notbetrieb im Rathaus läuft mindestens bis Anfang Mai
Die Maßnahmen, die im Innsbrucker Rathaus im Zusammenhang mit Covid-19 getroffen wurden, bleiben noch bis 30. April 2020 bestehen. Voraussichtlich ist erst ab 4. Mai 2020 mit einer stufenweisen Öffnung für den Parteienverkehr des Magistrates zu rechnen. Diese Vorgangsweise ist sowohl mit dem Land Tirol als auch mit den Bezirkshauptmannschaften akkordiert. Dezidiertes Ziel bleibt es immer noch, die Verbreitung des Virus und damit die Ansteckungsgefahr zu minimieren.
Für die Bewältigung dieser Krise brauchen wir weiterhin die Mithilfe der Bevölkerung. Die Bürgerinnen und Bürger sind Teil der umfassenden Lösung, um der Ausbreitung des Virus Herr zu werden. Wir bauen weiter auf das Verständnis und die Unterstützung aller Innsbruckerinnen und Innsbrucker“, appellieren Bürgermeister Georg Willi und Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc an die Solidarität der Bevölkerung.
Rathauswege nur bei unbedingter Notwendigkeit
Seit 16. März 2020 gilt im Magistrat der Notbetrieb. Bis auf Weiteres bleiben als Maßnahme zur Risikominimierung Verhandlungen und vorgeladene Vernehmungen ausgesetzt. Davon betroffen sind insbesondere Straf-, Bau- und Betriebsanlagengenehmigungsverfahren.
BürgerInnen sind seit Mitte März angehalten, Gänge ins Rathaus nur bei unbedingter Notwendigkeit zu tätigen. Auskünfte werden via E-Mail unter kontakt@innsbruck.gv.at
oder telefonisch unter der Nummer +43 512 5360-0 erteilt. Alternativ wurde verstärkt auf die Online-Leistungen des Stadtmagistrats www.innsbruck.gv.at hingeweisen.
„Für die Bewältigung dieser Krise brauchen wir weiterhin die Mithilfe der Bevölkerung. Die Bürgerinnen und Bürger sind Teil der umfassenden Lösung, um der Ausbreitung des Virus Herr zu werden. Wir bauen weiter auf das Verständnis und die Unterstützung aller Innsbruckerinnen und Innsbrucker“, appellieren Bürgermeister Georg Willi und Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc an die Solidarität der Bevölkerung.
Bürgerservice: Anlaufstelle in den RathausGalerien
Physischen Bürgerkontakt gibt es aktuell ausschließlich zentral im Bürgerservice in den RathausGalerien. Dort wurden für den Notbetrieb entsprechende Maßnahmen getroffen, um die MitarbeiterInnen und BürgerInnen entsprechend zu schützen. Glasscheiben mit Durchreiche stellen den verordneten Abstand sicher und machen gleichzeitig die notwendigsten Erledigungen möglich. Als Unterstützung bei etwaigen Problemen ist während der Öffnungszeiten des Bürgerservice Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 17.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) vor Ort. Seit 16. März 2020 bis vergangenen Freitag, 10. April 2020, wurden im Bürgerservice 13.464 telefonische und 2.729 persönliche Kontakte abgewickelt.
„Die BürgerInnen verhielten sich großteils verständnisvoll und diszipliniert. Meistens waren die Innsbruckerinnen und Innsbrucker sehr dankbar, dass wir sie bei ihren notwendigen Erledigungen unterstützen konnten“, berichtet die Referentin des Bürgerservice, Sabine Kröß-Tunner.KR