
Schlicht Frieden stiften
Gerade in Zeiten außerordentlicher, alle - also MieterInnen wie VermieterInnen - betreffende Teuerungen, steigt das Konfliktpotenzial. „Ist die vorgenommene Mieterhöhung wirklich berechtigt, stimmt der Betriebskostenschlüssel, müsste nicht längst ein Boiler getauscht, eine Renovierungsarbeit erlaubt oder durchgeführt werden? Fast immer geht es ums leidige Geld, wenn man uns um Schlichtung bittet“, erklärt Daniela Immitzer von der Schlichtungsstelle I.
Ähnlich beschreibt es ihr Kollege von der Schlichtungsstelle II: „Gestritten wird etwa über die Höhe der Kaution oder die Richtigkeit der Abrechnung der Heizkosten.“ Die Schlichtungsstellen sind keine allgemeinen Beratungsstellen in Mietrechtsfragen, sondern führen Verfahren in den rechtlich zugewiesenen Bereichen.
Schlichten statt richten
Das Motto ist dabei immer „Schlichten statt Richten“, also neutralen Boden, unparteiische Unterstützung bei der Suche nach einer für alle Konfliktparteien gangbaren Lösung bieten. Dabei kommen auch klassische Methoden der Mediation zur Anwendung. Erst wenn kein Vergleich zustande kommt, fällt die Schlichtungsstelle eine Entscheidung mittels Bescheid.
Schlichtungsverfahren
Die Schlichtungsstelle ist keine Interessensvertretung von MieterInnen, VermieterInnen oder WohnungseigentümerInnen. Sie ist eine neutrale Stelle mit gesetzlichem Auftrag. Tätig wird sie, nach Prüfung der Zuständigkeit, auf schriftlichen Antrag einer der Konfliktparteien. Die Antragstellung selbst ist kostenlos. Im Lauf eines Schlichtungsverfahrens führt sie eine Beweisaufnahme durch, begleitet Vergleichsgespräche, schlägt Lösungsansätze vor, ist aber, wenn der Vergleich scheitert, zur Entscheidung verpflichtet. Gegen diese Entscheidung können Rechtsmittel eingebracht werden, der Konflikt landet spätestens dann vor dem Bezirksgericht. UI
- Alternative Konfliktregelung: Verschiedene Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung unter Einbeziehung Dritter
- Mediation: Vertrauliches und strukturiertes Streitbeilegungsverfahren, bei dem Parteien unterstützt von MediatorInnen freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Methoden der Mediation finden auch in Schlichtungsverfahren Anwendung
- Schlichtung: Alternative Streitbeilegung durch einen von einer neutralen Instanz, der Schlichtungsstelle, vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird