
Themen des Stadtsenates vom 16. November 2021
Müllabfuhrordnung wird geändert
Die aktuelle Verordnung zur Müllabfuhr in der Landeshauptstadt Innsbruck besteht in der aktuellen Fassung seit 2015. Nun ist eine Novellierung notwendig. „Eine wesentliche Neuerung des Verordnungsentwurfs hat mit der Nutzung von Unterflursammelsystemen zu tun“, weiß Bürgermeister Georg Willi. Diese Systeme werden immer häufiger bei Liegenschaften errichtet. Um die Abholung des Abfalls sicherstellen zu können, gilt es auf der einen Seite technische Voraussetzungen und auf der anderen Seite auch Regelungen zu Reinigung, Räumung und Wartung zu erfüllen bzw. sicherzustellen. Dafür sind die ErrichterInnen selbst zuständig. Außerdem wird festgehalten, dass die Gebühren erhöht werden, sofern aufgrund der Nutzung des Unterflursammelsystems höhere Kosten für die Stadt Innsbruck anfallen. Im neuen Verordnungsentwurf ist auch vorgesehen, dass Wertstoffsammelinseln als Unterflursammelsysteme ausgeführt werden können.
Zwei weitere Änderungen betreffen einerseits die Auflistung der Grundstücke, die aufgrund ihrer Lage oder ihrer verkehrstechnischen Erschließung von der Abholpflicht ausgenommen sind, sowie die Abholung von Sperrmüll. „Hier geht es vor allem darum, dass die Antragsstellerinnen und Antragssteller verpflichtet sind, jene Abfälle zu entsorgen, die im Zuge der Abholung nicht mitgenommen wurden“, stellt Bürgermeister Willi klar.
Der Stadtsenat sprach sich ohne Gegenstimme für die Novellierung der Müllabfuhrordnung aus, der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Hungerburg: Parkplatz wird vermietet
Der ehemalige SPAR-Parkplatz auf der Hungerburg wird derzeit von der Stadt Innsbruck bewirtschaftet. Zukünftig wird dafür allerdings die Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH (INKB) zuständig sein – an diese wird der Parkplatz inkl. der bestehenden Parkscheinautomaten künftig vermietet. „Dabei ist gewährleistet, dass ein Parkstreifen – jene Reihe vorne an der Straße – für Inhaberinnen und Inhaber von dort gültigen Anwohnerparkkarten frei bleiben“, versichert Bürgermeister Georg Willi. Vermietet wird nämlich lediglich ein Teilbereich des Platzes – einzelne Parkplätze, die Flächen für Container (Verein WAMS), die Müllinsel sowie den Verkaufsautomaten „Gustl“ bleiben bei der Stadt Innsbruck. Der Stadtsenat sprach sich einstimmig für die Vermietung aus. Die INKB verpflichtet sich ebenfalls zur Bewirtschaftung des Parkplatzes, die Gebühren dürfen allerdings nicht jene der Stadt Innsbruck übertreffen.
Umbau von Nasszellen: Förderaktion für SeniorInnen wird weitergeführt
Wird eine Nasszelle seniorInnengerecht umgebaut, kann bei der Stadt Innsbruck seit 2009 um eine Förderung angesucht werden. Diese Aktion wird nun – nach einstimmiger Entscheidung im Stadtsenat – für mindestens fünf weitere Jahre weitergeführt. Der Förderprozentsatz beträgt 35 Prozent der Umbaukosten bzw. maximal 3.500 Euro. „Mit dieser Förderung soll es älteren Menschen ermöglicht werden, möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden zu bleiben“, erklärt Bürgermeister Georg Willi. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Stadt leiht Gemälde für Einsegnungshalle am Friedhof Igls
Ein Gemälde des Malers Alfons Schnegg, auf dem eine sitzende Maria mit dem Jesuskind auf dem Schoß dargestellt ist, wird zukünftig die Einsegnungshalle am Friedhof in Igls schmücken. Dafür sprach sich der Stadtsenat in seiner heutigen Sitzung ohne Gegenstimme aus. Ein Leihvertrag mit den EigentümerInnen wird unterzeichnet und eine Versicherung abgeschlossen. Weitere Kosten fallen dadurch nicht an. „Durch die prominente Platzierung erfährt das Bild eine zusätzliche Aufwertung und Würdigung“, erklärt Kulturstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl, die sich erfreut über die Leihgabe zeigt.
Sichere Fahrt mit dem Ferienzug
Der beliebte Innsbrucker Ferienzug soll auch 2022 in den Semester-, Oster- und Sommerferien wieder stattfinden. Besonders die beiden Programmreihen im Winter bzw. Frühjahr werden aufgrund der anhaltenden Pandemie teilweise mit Einschränkungen geplant, um die Sicherheit zu gewährleisten. Familienstadträtin Mag.a Christine Oppitz-Plörer erläutert diesbezüglich: „So werden beispielsweise die Gruppengrößen klein gehalten und mehrere Termine angeboten. Auf Großveranstaltungen wie das Eröffnungsfest müssen wir im Februar und im April höchstwahrscheinlich leider noch verzichten.“ Nach Möglichkeit werden die Veranstaltungen im Freien angeboten, Übernachtungen wird es keine geben. Sichergestellt wird jedenfalls, dass die zu dem jeweiligen Zeitpunkt gültigen behördlichen Auflagen erfüllt werden.Dem Sommer blicken die OrganisatorInnen der Veranstaltungsreihe optimistisch entgegen: Von 9. Juli bis 11. September soll das Programm nach zwei Jahren pandemiebedingten Einschränkungen wieder in bewährter und gewohnter Form geplant werden. Auch Eigenveranstaltungen wie der Besuch von städtischen Dienststellen sollen dann wieder stattfinden. „Das gesamte Programmangebot des Innsbrucker Ferienzuges findet selbstverständlich auch unter Befolgung der dann aktuell geltenden Corona-Bestimmungen und Maßnahmen der Bundesregierung für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit statt“, versichert Oppitz-Plörer.
Die Programmhefte werden 2022 ausschließlich online zu finden sein. Dafür wird der Internetauftritt erneuert und das Anmeldesystem verbessert.
Der Stadtsenat sprach sich einstimmig für die Durchführung des Innsbrucker Ferienzugs in den Semester-, Oster- und Sommerferien aus.DG