Themen des Stadtsenates vom 22. April 2020
Der Innsbrucker Stadtsenat tagte heute, am 22. April 2020, via Videokonferenz. Mit dem Tiroler Covid-19 Anpassungsgesetz wurde auch das Innsbrucker Stadtrecht um den Paragraf 29a ergänzt. Dieser besagt, dass – im Fall außergewöhnlicher Verhältnisse – der Bürgermeister festlegen kann, den Stadtsenat unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung in Form einer Videokonferenz abzuhalten.
Förderaktion Smart Cities Demo
Mehrheitlich sprach sich der Stadtsenat für den Konsortialvertrag über die Zusammenarbeit im Projekt „Speak Smart – Intelligente Städte durch intelligente Kommunikation“ aus. Das Projekt verfolgt das Ziel, Kommunikation als wichtigen Bestandteil künftiger Smart Cities mit seinen oft komplexen Themenschwerpunkten Energieversorgung, -nutzung und -vernetzung zu definieren und anhand einer neuen, zielgerichteten Sprache zu optimieren. Damit werden erstmals auch die notwendigen psychologischen und kommunikativen Komponenten auf gleicher Augenhöhe behandelt.
Vergabe von Arbeitsstipendien
Zahlreiche Kunst- und Kulturschaffende in Innsbruck sind wegen Absagen mit großen finanziellen Engpässen konfrontiert. „Es ist uns als Stadt Innsbruck aber ein zentrales Anliegen, dass die große, breite und kreative Innsbrucker Kunst- und Kulturszene die Corona-Krise überlebt“, betont Vizebürgermeisterin Mag.a Uschi Schwarzl. Da auch die Referate des Kulturamtes von Absagen betroffen sind und geplante Ausstellungen, Lesungen sowie Veranstaltungen nicht durchgeführt werden können, werden 95.000 Euro nun für KünstlerInnen in Form von Arbeitsstipendien zu maximal 1.000 Euro zur Verfügung gestellt. „Antragsberechtigt sind professionelle von der künstlerischen Tätigkeit lebende Kunstschaffende ohne Fixanstellung oder Fixeinkommen über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus mit Hauptwohnsitz in Innsbruck“, erklärt Schwarzl. Der Stadtsenat stimmte dem Antrag mehrheitlich zu. Dieser wird dem Gemeinderat nun zur Beschlussfassung vorgelegt. AD