
Hunde und Kinder: Miteinander am Spielplatz
Im Innsbrucker Stadtgebiet gilt an öffentlichen Orten eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht für Hunde. Für Bereiche, an denen sich üblicherweise viele Menschen aufhalten und jedenfalls auf Spielplätzen, in öffentlichen Verkehrsmittel, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Einkaufszentren gilt laut Landespolizeigesetz eine Leinen- und Maulkorbpflicht.
„Die allermeisten Hundehalterinnen und Hundehalter mit rund 4.500 Hunden in Innsbruck verhalten sich vorbildlich und rücksichtsvoll und halten sich an die Leinenpflicht. Vielleicht ist manchen nicht bewusst, dass auf Kinderspielplätzen zusätzlich eine Maulkorbpflicht gilt“, erinnert die ressortzuständige Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl: „Leider kommt es immer wieder zu Vorfällen, die an die Stadt gemeldet werden und denen wir selbstverständlich nachgehen.“
In der Sitzung des Gemeinderates vom 15. Dezember 2022 wurde eine Sensibilisierungskampagne zum Thema Hunde auf Spielplätzen beschlossen: „Es sollte nicht passieren, dass freilaufende Hunde mitten durch eine Gruppe spielender Kinder laufen. So ist es kein Wunder, wenn Kinder mit einer gewissen Scheu oder auch Angst auf Hunde reagieren. Auch gut erzogene Hunde kommen in unvorhersehbare, ja sogar gefährliche Situationen, vor allem, wenn sie Kinder nicht gewöhnt sind“, sagt Gemeinderätin Dr.in Birgit Winkel, die den Gemeinderatsantrag eingebracht hat: „Es geht uns dabei nicht darum, HundehalterInnen zu verurteilen, sondern an einen verantwortungsbewussten Umgang zu appellieren und aufzuklären, gerade wenn es um Kinder geht.“

„Wir appellieren auch an die Hundehalterinnen und -halter, Hunde von Spielgeräten, Trinkbrunnen und Rasenflächen fernzuhalten. Auch wenn der Hundekot entfernt wird, bleiben immer Reste zurück, die für die spielenden Kinder ein Hygieneproblem darstellen“, merkt Amtsvorstand Ing. Thomas Klingler (Grünanlagen) an und weist zugleich auf die Freilaufmöglichkeiten auf den sieben ausgewiesenen städtischen Hundewiesen und Hundeauslaufzonen hin.
Bürgermeldungen
Auf der Plattform Bürgermeldungen können Vorfälle, Anregungen und Beschwerden an den Magistrat gerichtet werden: www.buergermeldungen.com/Innsbruck Alles zum Thema Hunde in der Stadt ist unter www.innsbruck.gv.at/hund abrufbar.
Kontakt und Informationen
Ing. Thomas Klingler
Amt für Grünanlagen – Stadtgartenverwaltung
Trientlgasse 13
Telefon +43 512 5360 8263
post.stadtgartenverwaltung@innsbruck.gv.at
