Sicher und respektvoll ins neue Jahr

Feuerwerkskörper ab Kategorie F2 im Stadtgebiet verboten

Silvester wird tradtionell mit unterschiedlichen Feuerwerkskörpern gefeiert. Um ein sicheren und angenehmen respektvollen Jahreswechsel für Mensch und Tier zu gestalten, gilt es einige Regeln zu beachten. Pyrotechnische Artikel ab der Kategorie F2 sind im Stadtgebiet streng verboten, jene der Kategorien F3 und F4 bedürfen einer behördlichen Bewilligung sowie umfangreicher Fachkenntnisse. Bürgermeister Georg Willi appeliert gemeinsam mit dem für die Feuerwehr zuständigen Vizebürgermeister Franz X. Gruber an die Vernunft der InnsbruckerInnen: „Die allgemeine Sicherheit steht im Vordergrund. Wir bitten deshalb die gesamte Bevölkerung um Vorsicht.“ Nicht nur der Waldboden und die Bäume sind bei den aktuellen Umweltgegebenheiten trocken und leicht entzündbar, auch Vordächer und Balkone sind erhöht gefährdet.

Vorsicht mit trockenen Christbäumen

Branddirektor Mag. (FH) Helmut Hager betont ebenfalls, dass der Brandschutz auch nach Weihnachten nicht außer Acht gelassen werden darf. Nicht nur Raketen in der Nähe des Waldes sind ein Risiko, auch bereits ausgetrocknete Christbäume bergen Gefahren: „Oftmals kommt es zu Einsätzen, weil Kerzen auf Christbäumen rund um Silvester noch einmal entzündet werden. Das Geäst trocknet in beheizten Räumen sehr schnell aus und innerhalb von 20 Sekunden kann der Baum in Vollbrand stehen. Als Alternative zu echten Kerzen können auch elektrische Lichter ver-wendet werden, damit kann man Bränden am besten vorbeugen.“

Belastung für Fauna

„Unabhängig ob Haustiere oder Tiere in der freien Wildbahn – die Knallerei zu Silvester stellt eine große Belastung dar“, deshalb sollte zum Jahreswechsel nicht nur auf die Menschen, sondern auch auf die Tiere Rücksicht genommen werden“, betonen der für Veterinärwesen zuständige Vizebürgermeister Gruber und Elmar Rizzoli, Amtsvorstand für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen. MF

Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ist ab der Kategorie F2 im gesamten Ortsgebiet von Innsbruck verboten!

  • F1: Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerke: Ab zwölf Jahren, Fachkenntnisse nicht
    erforderlich.
  • F2: Blitzknallkörper, Knallfrösche, Baby-Raketen: Ab 16 Jahren, Fachkenntnisse nicht
    erforderlich.
  • F3: Knallkörper, Feuerräder, wirkungsstarke Raketen etc.: Ab 18 Jahren, Fachkenntnisse
    erforderlich (nur mit Berechtigung erhältlich).
  • F4: Feuerwerksbomben, römische Lichter, Feuertöpfe: Ab 18 Jahren, Fachkenntnisse
    erforderlich (nur mit Berechtigung erhältlich).