Statt an drei Stellen müssen sich GastgartenwerberInnen künftig nur an die Servicestelle der Baudirektion wenden.
Statt an drei Stellen müssen sich GastgartenwerberInnen künftig nur an die Servicestelle der Baudirektion wenden.

Zentrale Annahmestelle für Gastgärtenanträge

Servicestelle der Baudirektion erweitert Angebot für Gastronomietreibende

Bereits seit 2019 arbeitet im Rathaus eine Koordinations- und Anlaufstelle für BauwerberInnen und PlanerInnen erfolgreich daran, Bauverfahren zu beschleunigen. „Die MitarbeiterInnen in der städtischen Servicestelle für Bauansuchen haben in den letzten zweieinhalb Jahren hervorragende Arbeit geleistet“, freut sich Bürgermeister Georg Willi. „Um auch Ansuchen für Gastgärten zu vereinfachen, haben wir die Servicestelle Anfang dieses Jahres erweitert“, informiert Baudirektor Dr. Robert Schöpf. „Damit wurde für Gastronomietreibende eine zentrale Annahmestelle zur Genehmigung von Gastgärten geschaffen.

Bündelung der Kräfte

Die Servicestelle, angesiedelt in der Baudirektion, fungiert somit nicht nur als zentrale Koordinations- und Annahmestelle für BauwerberInnen sondern auch für GastronomInnen, die erstmals um einen Gastgarten ansuchen, einen entsprechenden Vertrag verlängern bzw. diesen erweitern wollen. „Bisher mussten sich Gastronomietreibende für das Betreiben eines Gastgartens mindestens an drei Stellen, nämlich an die Gewerbebehörde, das Referat für Liegenschaftsangelegenheiten sowie die Straßenverkehrsbehörde wenden“, erläutert der Baudirektor. „Die Genehmigung obliegt weiter den zuständigen Behörden. Der aufwändige Prozess des Ansuchens geht mit dieser Bündelung der Kräfte aber wesentlich einfacher über die Bühne“, bringt es Schöpf auf den Punkt.

Die MitarbeiterInnen in der Anlaufstelle überprüfen die Anträge vor ihrer Einreichung auf Vollständigkeit und nehmen die erforderlichen Unterlagen und Nachweise entgegen. „Sollte etwas fehlen oder zusätzlich benötigt werden, so teilen wir das dem Gastronomietreibenden unverzüglich mit“, erläutert Ing. Gerhard Schranz, Koordinator der Gastgarten-Servicestelle, und führt weiter aus: „Fast 90 Prozent der Anträge werden digital gestellt. Diese leiten wir dann an die jeweiligen Behörden weiter. Das hilft, Nachforderungen zu reduzieren und das Verfahren selbst wird beschleunigt.“

Darüber hinaus bietet die Servicestelle auch Beratung für GastronomInnen: So müssen nicht bei jedem zivilrechtlichen Ansuchen auf Verlängerung eines Gastgartenvertrages sämtliche behördliche Bewilligungen erneut eingeholt werden. „Zum Beispiel werden straßenverkehrsbehördliche Bewilligungen befristet erteilt und müssen somit erneut beantragt werden“, informiert Mag. Christian Rath-Mitterstiller, Amtsvorstand Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht. „Bei betriebsanlagenrechtlichen Genehmigungen hingegen ist das nicht nötig, weil diese im Regelfall unbefristet erteilt werden. Möchte der Betreiber eines gewerberechtlich genehmigten Gastgartens unverändert weiter betreiben, ist somit ein erneutes gewerberechtliches Ansuchen nicht erforderlich.“MD

Kontakt
Gastgarten-Servicestelle
Ing. Gerhard Schranz
Maria-Theresien-Straße 18 (Eingang Fallmerayerstraße), 3. Stock, Zimmer 3.118
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Telefon +43 512 5360 3118
E-Mail: gastgartenannahme@innsbruck.gv.at