Bevor am Samstag gebührenfrei geparkt werden kann, braucht es erst eine Verordnungsänderung.
Bevor am Samstag gebührenfrei geparkt werden kann, braucht es erst eine Verordnungsänderung.

Parkgebühren am Samstag nach wie vor in Kraft

Kostenfreies Parken erst nach Verordnungsänderung möglich

Vor einem teuren Missverständnis warnt heute Vizebürgermeisterin Mag.a Uschi Schwarzl, die für die Parkraumbewirtschaftung im Innsbrucker Stadtraum zuständig ist: „Das gebührenfreie Parken am Samstag, das in dieser Woche im Stadtsenat beschlossen wurde, ist noch nicht in Kraft. Dafür ist zuerst eine Verordnungsänderung notwendig. Wer also am morgigen Samstag in bewirtschafteten Zonen parkt, muss nach wie vor Parkgebühren entrichten.“

Mit der Umsetzung des mehrheitlich im Stadtsenat beschlossenen Antrags ist das Referat „Parkraumbewirtschaftung“ beauftragt. Allerdings muss dafür zuerst ein gesetzlich vorgeschriebenes Behördenverfahren umgesetzt werden.

Rückfragehinweis:

Büro Vizebürgermeisterin Mag.a Uschi Schwarzl
Mag. Paul Schuierer-Aigner
Tel.: +43 512 5360 1315
E-Mail: Paul.Aigner@magibk.at