
Gespräche zur Ressortübertragung gestartet
(IKM) In der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 14. Dezember 2023, wurde Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc als zweiter Bürgermeister-Stellvertreter mit Mehrheitsbeschluss abgewählt. Gemäß §§ 35a und 35b Innsbrucker Stadtrecht fielen seine bisherigen Ressorts Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, Soziales, Kinder- und Jugendhilfe, Berufsfeuerwehr, Wald und Natur, Tourismus, Gesundheit und Markt- und Veterinärwesen damit an Bürgermeister Georg Willi zurück. Damit lag seit 15. Dezember 2023 die Ressortverantwortung bei Innsbrucks Stadtoberhaupt.
Die Gemeinderatspartei „Die Volkspartei" (ÖVP) hat im Anschluss an die Abwahl für die ihr zustehende Stelle im Stadtsenat im Rahmen der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 14. Dezember 2023, Andreas Wanker nominiert.
Aufeinander zugehen
Im Zusammenhang mit dem Thema Ressortübertragung besteht vonseiten des Bürgermeisters keine Verpflichtung dazu. Laut Innsbrucker Stadtrecht muss die Ressortverantwortung neben dem Bürgermeister nur auf mindestens drei weitere Mitglieder des Stadtsenates übertragen werden. Diese Vorgabe ist aktuell erfüllt. Dennoch hat Bürgermeister Willi entschieden weitere Schritte in Richtung Ressortübertragung einzuleiten.
„Mein zentralstes Anliegen ist es, der Verwaltung drei Monate vor den Innsbrucker Gemeinderatswahlen Sicherheit und Stabilität zu garantieren. Mit diesem Argument habe ich mich – ohne der Entscheidung im Gemeinderat vorgreifen zu wollen – für die Aufnahme von konkreten Gesprächen mit Stadtrat Andreas Wanker entschieden. Nach diesen Gesprächen möchte ich dem Gemeinderat vorschlagen, dass Stadtrat Wanker alle Ressorts des ehemaligen Vizebürgermeisters Anzengruber übernehmen soll“, erläutert Willi.
„Sofern der Gemeinderat dem Vorschlag des Bürgermeisters zustimmt, werde ich selbstverständlich die mir anvertraute Verantwortung zu 100 Prozent übernehmen, um die Stabilität in den Ressorts zu gewährleisten“, so Stadtrat Wanker, der sich zur Übernahme der Ressortverantwortung für die Ämter Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, Soziales, Kinder- und Jugendhilfe, Berufsfeuerwehr, Wald und Natur, Tourismus, Gesundheit und Markt- und Veterinärwesen bereit erklärt hat.

Weiteres Prozedere
Grundsätzlich hat jede Fraktion im Stadtsenat das Recht, jemanden aus den eigenen Reihen für das Amt des zweiten Vizebürgermeisters vorzuschlagen. Die Neuwahl findet voraussichtlich im Zuge der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 25. Jänner 2024, statt. Wenn nur eine Person zur Wahl steht, reicht die einfache Mehrheit und damit 21 der 40 Stimmen im Gemeinderat. Kommt im ersten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit nicht zustande, so gilt als gewählt, wer im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Wären danach wegen Stimmengleichheit zwei oder mehrere Mitglieder des Gemeinderates gewählt, so gilt jenes Mitglied des Gemeinderates gewählt, das der Gemeinderatspartei angehört, die bei der Wahl des Gemeinderates die größere Anzahl an Stimmen erreicht hat. Ist auch diese Anzahl an Stimmen gleich groß, so entscheidet das vom jüngsten Mitglied des Gemeinderates zu ziehende Los (§ 85 Abs. 5 iVm Abs. 2 IWO).
In der Sitzung am Donnerstag, 25. Jänner 2024, wird auch über die Übertragung der Ressorts entschieden. Hier reicht die einfache Mehrheit.
Um über beide Punkte abstimmen zu können, bedarf es der Aufnahme dieser auf die Tagesordnung für die Jänner-Sitzung 2024. (KR)