
Rathaus ab 11. Mai wieder für BürgerInnen offen
Am Montag, 11. Mai, startet der Parteienverkehr im Magistrat wieder, allerdings unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Wesentliche Prämissen sind der Schutz der MitarbeiterInnen und der BürgerInnen sowie die Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Covid-19.
Deshalb erfolgt der Parteienverkehr ab sofort vorwiegend über Terminvergaben. Um den Kontakt mit den BürgerInnen bestmöglich zu steuern, sind darüber hinaus nur mehr zwei Zugänge zum Rathaus offen. Der Magistrat ist ab kommenden Montag lediglich über den nördlichen Zugang in der Fallmerayerstraße sowie über den zentralen Eingang beim Bürgerservice in den RathausGalerien erschlossen. Hier werden Zutrittskontrollen durchgeführt, um Ansammlungen von Wartenden im Rathaus zu vermeiden.
„Die Corona Krise hat unsere Lebenswelt verändert. Auch im Innsbrucker Rathaus, das bisher als offenes Haus für Bürgerinnen und Bürger galt, müssen wir dem Rechnung tragen. Um eine größtmögliche Sicherheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Parteien zu gewährleisten, wurde der Kontakt zu den Dienststellen neu geregelt“, bittet Bürgermeister Georg Willi die InnsbruckerInnen um Verständnis.
Parteienverkehr mit Terminvereinbarung
Um das Parteienaufkommen im Innsbrucker Rathaus möglichst gut steuern zu können, wird ab sofort im BürgerInnenkontakt weitestgehend auf Terminvereinbarungen gesetzt. Im Konkreten werden BürgerInnen gebeten, sich vorab mit den Dienststellen telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen. Im Anschluss daran erhält man ein E-Mail, welches verpflichtend zum Termin mitzubringen ist. Dieses enthält die zentralen Informationen wie den Zeitpunkt des Termins, wo sich das Büro befindet und welcher Zugang zu benutzen ist. Das Mail ist bei den Zutrittskontrollen an den Eingängen ausgedruckt oder am Handy vorzuweisen.
Parteienverkehr ohne Terminvergabe
In einigen wenigen Dienststellen können BürgerInnen ohne Terminvereinbarung vorsprechen. Hier ist es möglich, in der Zeit von Montag bis Freitag, jeweils 8.00 bis 12.00 Uhr, Amtsgänge zu erledigen. Dazu zählen im Rathaus das Bürgerservice, das Meldewesen, das Referat Aufenthaltsgelegenheiten, die Stadtkassa, die Mietziensbeihilfe, das Amt Schule und Bildung sowie die Rehabilitation und Behindertenhilfe. Weiters sind in den Außenstellen Fundservice, Kinder- und Jugendhilfe, Amt für Soziales, Amt für Grünanlagen, Amt Wald und Natur sowie im Referat Gemeindeabgaben Einziehung Behördengänge ohne Terminvereinbarung möglich.
- Parkraumbewirtschaftung
Der Antrag auf Anwohnerparkkarten wird standardmäßig online ausgefüllt oder kann im Bürgerservice abgeholt werden. Die Anwohnerparkkarten werden generell ausschließlich per Post zugestellt. Sollte in Ausnahmefällen doch ein persönlicher Parteienverkehr notwendig sein, erfolgt dieser über Terminvergabe.
- Kultur
Ab 18. Mai beginnt die Musikschule Innsbruck wieder mit dem Einzelunterricht. Der Ensemble- und Gruppenunterricht startet wieder ab Juni. In der Stadtbibliothek gibt es bis zur Wiedereröffnung ein Abholservice für Bücher, Filme, Hörbücher, Spiele und Zeitschriften. Im Online-Katalog können die Wünsche reserviert werden und zu den Abholzeiten montags 14.00 bis 17.00 Uhr sowie dienstags bis freitags 13.00 bis 17.00 Uhr für alle, dienstags bis freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr für Risikogruppen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen abgeholt werden
- Gesundheitsamt
Das Referat Gesundheitswesen startet mit 11. Mai nicht mit dem Parteienverkehr. In sehr dringenden Fällen ist eine telefonische Kontaktaufnahme und Abklärung möglich. Nötige Rezepte können weiterhin im Bürgerservice abgegeben werden.
Barrierefreiheit gewahrt
Für die barrierefreie Erschließung stehen die Aufzugsanlagen in den RathausGalerien zur Verfügung. Die Zufahrt von der Tiefgarage ins Erdgeschoss ist freigeschalten. Die weitere Freischaltung zu den Obergeschossen erfolgt durch das Ordnerpersonal im Erdgeschoss.
Leitsystem Bürgergarten
Die Amtsräumlichkeiten im Bürgergarten werden weiterhin über den zentralen Eingang in der Ing. Etzel-Straße erschlossen. Im Freibereich gibt es zwei getrennte Wartebereiche für die Ämter Soziales und Kinder- und Jugendhilfe. Der vorhandene Wartebereich im Erdgeschoss des Gebäudes wird auf 14 Personen beschränkt und von Sicherheitspersonal überwacht. Auch für die Wartebereiche in den Obergeschossen gibt es BesucherInnenbeschränkungen.
Generelle Regeln für den Zutritt ins Rathaus
- BürgerInnen werden gebeten, sich beim Betreten des Rathauses die Hände zu desinfizieren und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Die Personenanzahl ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (d.h. eine Partei und eine Begleitperson)
Hygienemaßnahmen
Um BürgerInnen und MitarbeiterInnen eine bestmögliche Sicherheit beim Aufenthalt im Rathaus zu gewährleisten, erfolgt eine verstärkte Reinigung des Amtsgebäudes. Die Wartebereiche und Türklinken werden regelmäßig desinfiziert und auch die Handdesinfektionsspender werden laufend überprüft und nachgefüllt. KR