Die Objektivierungsleitlinie (OBL) wurde im April 2019 erstmals eingeführt.
Die Objektivierungsleitlinie (OBL) wurde im April 2019 erstmals eingeführt.

Objektivierungsleitlinie für Personalbesetzungen wieder eingesetzt

Selbstbeschränkung des Bürgermeisters gilt wieder ab 1. Juli

Aufgrund der Coronakrise und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen war es notwendig, die selbstauferlegte Objektivierungsleitlinie (OBL) des Bürgermeisters kurzfristig auszusetzen, weil deren vollinhaltliche Einhaltung aufgrund der geänderten äußeren Umstände nicht mehr möglich war. „Auch in der Coronazeit waren wichtige Besetzungen durchzuführen“, erläutert der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi und führt weiter aus: „Es wurden aber weiterhin Hearings abgehalten und den entsprechenden Stellen stets die Möglichkeit geboten, entweder schriftlich oder mündlich eine Stellungnahme abzugeben. Alle Stellen sind wie bisher nach objektiven Kriterien besetzt worden.“

Die Leitlinie sei vor der Wiedereinsetzung in einigen Punkten „nachgeschärft und konkretisiert“ worden, beschreibt der für Personal zuständige Innsbrucker Bürgermeister. „Fristenläufe wurden in Abstimmung mit der Personalvertretung überarbeitet, mit dem Personalbeirat wird sichergestellt, dass alle wichtigen Stellen im Magistrat gehört werden“, erklärt das Stadtoberhaupt.

Die Richtlinie wurde im April 2019 im Magistrat durch Verfügung des Bürgermeisters erstmals eingeführt. „Sie wurde in zahlreichen Bewerbungsverfahren mit großem personellen Einsatz erfolgreich und mit durchaus positiven Ergebnissen angewandt“, betont Willi. Die Richtlinie regelt transparent Ausschreibung, Bewerbung, Hearings und den sogenannten Personalbeirat, dem unter anderem Personalvertretung und Gleichbehandlungsbeauftragte angehören.

Rückfragehinweis:

Büro Bürgermeister Georg Willi
Michael Bauer
Tel.: +43 512 5360 2303
E-Mail: michael.bauer@magibk.at