Bürgermeister Johannes Anzengruber präsentierte gemeinsam mit Vizebürgermeister Georg Willi (l.) und dem Vorsitzenden des Wohnungsausschusses, Benjamin Plach (r.), die neue Vergaberichtlinie für Stadtwohnungen, die ab 1. Juni 2025 in Kraft tritt.
Bürgermeister Johannes Anzengruber präsentierte gemeinsam mit Vizebürgermeister Georg Willi (l.) und dem Vorsitzenden des Wohnungsausschusses, Benjamin Plach (r.), die neue Vergaberichtlinie für Stadtwohnungen, die ab 1. Juni 2025 in Kraft tritt.

Neue Vergaberichtlinie für Stadtwohnungen vorgestellt

Mehr Familienfreundlichkeit und Flexibilität bei der Wohnungssuche

(IKM) Die Innsbrucker Stadtregierung hat sich auf einen überarbeiteten Kriterienkatalog für die Vormerkung und Vergabe von Stadtwohnungen verständigt. Diese neue Richtlinie soll am 10. Oktober 2024 im Gemeinderat beschlossen werden. Bereits am Montag, den 7. Oktober 2024, präsentierten Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc, der für Wohnen zuständige Vizebürgermeister Georg Willi, sowie der Vorsitzende des Wohnungsausschusses KO Mag. Benjamin Plach die geplanten Neuerungen im Rahmen einer Pressekonferenz.

Der vorliegende Richtlinienvorschlag basiert auf einer Workshop-Reihe, die zwischen 2022 und 2023 stattfand. Dank breiter Beteiligung von VertreterInnen der Gemeinderatsparteien, der städtischen Verwaltung, von Wohnbauträgern, dem Land Tirol, Sozialvereinen sowie externen ExpertInnen konnten die bisherigen Richtlinien auf Grundlage dieser umfangreichen Fachkompetenz überarbeitet werden. Ergänzend flossen wertvolle Erkenntnisse aus Fachbesuchen in Freiburg und Wien in die Neugestaltung ein.

 

Bürgermeister Johannes Anzengruber
Bürgermeister Johannes Anzengruber

Kriterien und Schwerpunkte der neuen Richtlinien

„Wir haben in diesem Prozess die Expertise aus der Verwaltung, den Sozialvereinen und dem Wohnbau vereint, um möglichst praxisnahe Lösungen zu entwickeln. Der Blick auf andere Städte, wie Freiburg und Wien, hat uns zusätzlich wertvolle Impulse gegeben. Unser Ziel war es, die Vergabe von städtischen Wohnungen zeitgemäßer und lebensnäher zu gestalten. So bieten wir mit der neuen Richtlinie mehr Flexibilität, etwa beim Wohnungswechsel und haben das Punktesystem effektiver und übersichtlicher gemacht. Besonders freut es mich, dass wir die Familienfreundlichkeit in den Vordergrund stellen konnten – unter anderem durch die Anpassung des für die Vormerkung benötigten Wohnbedarfs und in dem Zusammenhang die Senkung der vorzuweisenden Mietzinsbelastung. Damit erreichen wir nicht nur die vulnerabelsten Wohnungssuchenden, sondern auch den Mittelstand“, so Bürgermeister Johannes Anzengruber.

Wohnstadtrat Georg Willi
Wohnstadtrat Georg Willi

Der für das Ressort Wohnen verantwortliche Vizebürgermeister Georg Willi unterstrich die sozialen und ökologischen Aspekte der Neuregelung: „Mit der neuen Vergaberichtlinie stellen wir sicher, dass der Zugang zu städtischen Wohnungen noch gerechter und transparenter wird. Es ist uns gelungen, die sozialen Bedürfnisse stärker in den Fokus zu rücken, etwa durch die Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf die Nachhaltigkeit und Variabilität im Wohnraumangebot. Besonders wichtig ist mir, dass wir auch jenen Menschen helfen, die bisher keinen dauerhaften Aufenthaltstitel haben, aber in Innsbruck arbeiten und leben, und, dass wir mit der Einführung des Dringlichkeitsgremiums in bestimmten Notsituationen schneller helfen können. Damit werden wir auch die in Innsbruck anerkannten Notunterkünfte entlasten können. Mit der Einführung des Innsbrucker Wohntickets und der geplanten Online-Plattform modernisieren wir zudem das gesamte Vergabesystem.“

Wohnungsausschussvorsitzende Benjamin Plach
Wohnungsausschussvorsitzende Benjamin Plach

„Was lange währt, wird endlich gut! Nach jahrelangen Vorbereitungen konnte sich die neue Innsbrucker Stadtregierung nun konstruktiv innerhalb weniger Monate auf eine umfassende Neufassung der Vergaberichtlinie verständigen. Sowohl die Kriterien als auch die Modalitäten der Vergabe werden auf den aktuellen Stand gebracht. Wir schaffen es, den Zugang zum städtischen Wohnbau für die starke Mitte unserer Innsbrucker Gesellschaft zu öffnen. Die vorgemerkten Personen können durch ein transparentes Punktesystem nach sozialen Kriterien priorisiert werden. Diese Gesamtreform ermöglicht eine bürgerfreundliche Besiedlung mit offener Auswahl und Bewerbung für die passende Wohnung und bietet andererseits eine rasche Wohnversorgung in Notfällen durch effiziente Abläufe. Ein echter Meilenstein in der Innsbrucker Wohnpolitik“, betont Ausschussvorsitzender Benjamin Plach.

Im Rahmen des Workshops eingehend erörtert wurden folgende Themenkomplexe:

  • Zielgruppe
  • Wohnungsnotfälle
  • Vergaberichtlinien für den Mittelstand
  • Mittelstand, Unterstützungsleistungen
  • Delogierung, Befristung
  • Wohnungsausschuss, Aufgaben und Zuständigkeiten
  • Kriterien für die Vormerkbarkeit
  • Punktesystem
  • Kriterien für die Vergabe

Ziele der neuen Richtlinie sind:

  • Zusammenführung und bedarfsgerechte Adaptierung der bestehenden Richtlinien
  • Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten
  • konsequentere Vorgehensweise bei Wohnungsablehnungen (Unterstützung von Personen mit tatsächlichem Wohnbedarf)
  • Eingehen auf den Bedarf einer breitgefächerten Bevölkerung (Berücksichtigung sowohl des Mittelstandes als auch der vulnerabelsten Wohnungswerbenden)
  • transparente Vormerkung und Vergabe der Wohnungen mit städtischem Besiedelungsrecht

Zu den wichtigsten, im vorliegenden Vorschlag enthaltenen Neuerungen zählen:

  • Einführung eines Innsbrucker Wohntickets
  • das Ansuchen um eine Stadtwohnung ist bereits ab vier Jahren (Hauptwohnsitz oder Berufstätigkeit) möglich (bisher fünf Jahre)
  • Ansuchen kann auch, wer keinen Daueraufenthaltstitel hat (es reicht ein Aufenthaltstitel mit Zugang zum Arbeitsmarkt)
  • Wohnbedarf aufgrund zu hoher Mietzinsbelastung wird ab 33 Prozent des Nettofamilieneinkommens definiert (bisher 40 Prozent, in Zusammenhang mit den erhöhten Einkommensgrenzen der Tiroler Wohnbauförderung werden damit auch Menschen in der Mittelschicht erreicht)
  • mehr Flexibilität bei übergeordneten Interessen (z.B. Absiedelungen im Zuge von Gebäudeabbrüchen)
  • in definierten Ausnahmefällen kann ein Dringlichkeitsgremium auch abgesehen von der Punkte-Reihung entscheiden (z.B. wenn ein dringlicher Bedarf besteht)
  • der Wohnungswechsel wird konkret definiert und bietet mehr Flexibilität (insbesondere bei Rückstellung von größeren Wohnungen)
  • Änderungen des Punktesystems (transparenter und übersichtlicher)
  • um Warte- und Leerstandszeiten bestmöglich zu vermeiden, können Wohnungen zeitgleich mehreren wohnungswerbenden Personen angeboten werden

Zusammen mit der Einführung der neuen Richtlinie soll auch das Innsbrucker Wohnticket und im Zuge dessen eine Online-Plattform eingeführt werden. Das Prozedere zur Vergabe von städtischen Wohnungen wird adaptiert, Wohnungen werden nicht mehr zugewiesen, sondern können von den Wohnungswerbenden ausgewählt werden.

Präsentation Neue Vergaberichtlinie Stadtwohnungen

praesentation_neue_vergaberichtlinie_stadtwohnungen.pptx   (124 KB)