In bestimmten Bereichen des Innsbrucker Rathauses gilt ab 16. Juli wieder Maskenpflicht.
In bestimmten Bereichen des Innsbrucker Rathauses gilt ab 16. Juli wieder Maskenpflicht.

Verstärkte Sicherheitsmaßnahmen im Magistrat

Maskenpflicht im Innsbrucker Rathaus teilweise wieder eingeführt

Um den Schutz der Gesundheit der BürgerInnen und MitarbeiterInnen zu gewährleisten und um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern, wird das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) im Innsbrucker Stadtmagistrat ab morgen Donnerstag, 16. Juli 2020, in bestimmten Bereichen wieder eingeführt.

Das verpflichtende Tragen eines MNS gilt für die Wartebereiche folgender Referate und Ämter:

  • Referat „Bürgerservice und Fundservice“
  • Referat „Standesamt und Staatsbürgerschaft“
  • Referat „Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten“
  • Referat „Aufenthaltsangelegenheiten“
  • Referat „Rehabilitation und Behindertenhilfe“
  • Amt „Wohnungsservice“
  • Referat „Stadtkasse“
  • Referat „Gesundheitswesen“
  • Amt „Soziales“ (Ing.-Etzel-Straße 5)
  • Amt „Kinder- und Jugendhilfe“ (Ing.-Etzel-Straße 5)

Um die Behördengänge zu reduzieren, wird zudem verstärkt auf die Online-Leistungen des Stadtmagistrats unter www.innsbruck.gv.at hingewiesen.

Zusätzliche Hygienemaßnahmen

Nach wie vor wird darum gebeten, die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln auch im Rathaus einzuhalten. Um BürgerInnen und MitarbeiterInnen eine bestmögliche Sicherheit beim Aufenthalt zu gewährleisten, erfolgt weiterhin eine verstärkte Reinigung des Amtsgebäudes. Die Wartebereiche werden regelmäßig desinfiziert und auch die Handdesinfektionsspender werden regelmäßig überprüft und nachgefüllt.