Datenschutz und -sicherheit beginnt mit der Kontrolle, wer Zugang zu Daten hat.
Datenschutz und -sicherheit beginnt mit der Kontrolle, wer Zugang zu Daten hat.

Datenschutz und Datensicherheit

In einer digitalisierten Welt, in der immer mehr Daten immer rascher gesammelt und verarbeitet werden, bekommen Datenschutz und -sicherheit einen besonderen Stellenwert.

Noch nie war es so einfach, viele Daten zu sammeln, weiterzugeben und zu verarbeiten. Im täglichen Leben hat das viele Vorteile – man spart Zeit, Wege und Ressourcen, es öffnen sich zusätzliche Türen. Diese „schöne neue Welt“ hat aber auch ihre Gefahren: den Verlust der Privatsphäre.

Während Datensicherheit generell Maßnahmen zum Schutz aller verarbeiteten Daten eines Unternehmens, einer Behörde umfasst, ist das Recht auf Datenschutz ein Grundrecht, das personenbezogene Daten betrifft.

Ohne Datensicherheit ist Datenschutz nicht möglich: Sie sorgt dafür, dass Daten vertraulich behandelt und vor Manipulation, Diebstahl oder Zerstörung geschützt werden, und so vertrauenswürdig und bei Bedarf verfügbar sind. „Datensicherheit beginnt mit Zutritts- und Zugriffsbeschränkungen, umfasst aber auch die Einrichtung von Firewalls, Durchführung von Datenbackups, das Verschlüsseln von Daten oder die Umsetzung von Prozessen, die Datenveränderungen transparent machen“, erklärt der Amtsvorstand für Informationstechnologie, Christopher Petz: „Dabei ist es besonders wichtig, die rasante technische Weiterentwicklung im Auge zu behalten.“

Datenschutz = Menschenschutz

„Jede Person hat Anspruch auf die Geheimhaltung der eigenen personenbezogenen Daten und das Recht auf Information über die Verarbeitung dieser Daten“, betont die Datenschutzbeauftragte der Stadt Innsbruck, Dr.in Magdalena Maier. Deshalb gilt, dass personenbezogene Daten nur auf Basis einer Rechtsgrundlage transparent und zweckgebunden erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen.

So viel wie nötig – so wenig wie möglich

„Jede Person hat auch das Recht auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und gegebenenfalls das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Daten- übertragbarkeit und Widerspruch der Verarbeitung“, ergänzt die Datenschutzbeauftragte: „Die Magistratsbediensteten werden regelmäßig zu Datenschutz und -sicherheit geschult. Wir alle können aber zum Schutz unserer persönlichen Daten beitragen.“

Sie empfiehlt, besonders bei der Verwendung von persönlichen Daten, gut nachzudenken und möglichst wenig personenbezogene Daten zu veröffentlichen, insbesondere in Kombination mit Bildern und Kommentaren. „Fragen Sie sich, ob Sie auch in 20 Jahren noch zu dieser Aussage stehen würden. Und respektieren Sie – besonders im Bereich der sozialen Medien – auch den Schutz der personenbezogenen Daten von anderen Personen.“ UI

Was sind personenbezogene Daten?

Das sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Zum Beispiel: Name, Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse, Kfz-Kennzeichen, Bildaufnahmen, ...

Mit Fragen zu Datenschutz wenden Sie sich am besten an die Datenschutzbehörde. Viele Informationen finden Sie auf www.dsb.gv.at oder auf www.oesterreich.gv.at.