
Neue Mitarbeiter für Innsbrucks Sicherheit angelobt
Eine wichtige städtische Dienststelle für ein sicheres Zusammenleben in der Stadt Innsbruck ist die dem Amt für Sicherheit und Veranstaltungen dazugehörende Mobile Überwachungsgruppe (MÜG). Kürzlich wurden von Bürgermeister Georg Willi und dem für Sicherheit zuständigen Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc, fünf weitere Mitarbeiter der MÜG zu „Städtischen Organen der öffentlichen Aufsicht“ bestellt und als solche angelobt. Mittlerweile ist das Team von Referatsleiter Thomas Koland von 41 auf 46 Personen gewachsen.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MÜG sind ein unverzichtbarer und wichtiger Bestandteil des Stadtmagistrats Innsbruck und leisten jeden Tag, rund um die Uhr, einen wertvollen Beitrag zum Wohle unserer Stadt. Das bürgerfreundliche und kompetente Team der Mobilen Überwachungsgruppe genießt großes Vertrauen bei der Innsbrucker Bevölkerung und ist aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken“, betont der für Personalangelegenheiten verantwortliche Bürgermeister Willi.
„Ich heiße die neuen Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe herzlichen willkommen. Trotz der coronabedingten Einschränkungen haben alle fünf städtischen Aufsichtsorgane die Ausbildung und die anschließende Prüfung erfolgreich abgeschlossen. Die Landeshauptstadt zeichnet sich insbesondere durch ihre hohe Lebensqualität aus. Ein ganz wesentlicher Faktor für die Stadt Innsbruck ist die Sicherheit der Bevölkerung. Die MÜG ist dabei ein wichtiger Ansprechpartner für alle Bewohnerinnen und Bewohner in unserer Stadt. Ich wünsche den städtischen Bediensteten für ihre neuen und spannenden Herausforderungen viel Erfolg“, freut sich Vizebürgermeister Anzengruber.
Vielseitige Aufgaben
Die Bediensteten der MÜG sind für einen großen Aufgabenbereich zuständig: Im vergangenen Jahr waren es vor allem Tätigkeiten im Rahmen der Covid-19-Pandemie, wie etwa Aufenthaltsermittlungen im Auftrag der Contact-Tracing-Teams sowie Briefzustellungen für das Amt für Gesundheitswesen. Ansonsten kümmern sich die MitarbeiterInnen der städtischen Dienststelle um Lärmbelästigungen, kontrollieren die Park- und Spielplatzordnung, das Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen und achten auf die Einhaltung unterschiedlicher Landes- und Bundesgesetze. Auch bei Problemen mit Tieren sowie Verkehrsbehinderungen durch das Verparken von Hauseinfahrten, Behindertenparkplätzen oder Ladezonen, kann die MÜG zu Hilfe gerufen werden.
Befugnisse der MÜG
Die MÜG ist zur Ausstellung von Organmandaten berechtigt. Ebenso darf sie Personen überprüfen, die bei einer Verwaltungsübertretung angetroffen werden. Diese können auch kurzfristig angehalten werden. Weiters fällt das Abschleppen von Kfz sowie die Erteilung von Anweisungen an VerkehrsteilnehmerInnen in ihre Zuständigkeit. Gegenstände, die Lärm erzeugen, dürfen sichergestellt und Personen im Bedarfsfall weggewiesen werden.
Vorreiterrolle in Österreich
Im Jahr 2005 wurde die MÜG in Innsbruck mit zunächst fünf MitarbeiterInnen aus der Notwendigkeit heraus gebildet, ortspolizeiliche Verordnungen wie beispielsweise die Park- und Spielplatzordnung vollziehen zu können, für die die Polizei nicht zuständig ist. Damit nahm die Tiroler Landeshauptstadt österreichweit eine Vorreiterrolle ein. Inzwischen sind auch andere Städte in Österreich dem Innsbrucker Beispiel gefolgt und haben ihrerseits vergleichbare Gruppen eingerichtet. Die beiden Dienststellen in der Salurner Straße und in der Viktor-Franz-Hess-Straße im Stadtteil Hötting-West sind rund um die Uhr besetzt. (MF)