Das Wohnungsservice vergibt bestehende und neue Wohnungen.
Das Wohnungsservice vergibt bestehende und neue Wohnungen.

Garant für günstige Wohnungen

Rund 42.000 InnsbruckerInnen leben in einer „Stadtwohnung“. Das Wohnungsservice kümmert sich um die Vergabe.

Im Schnitt erhalten 700 Wohnungssuchende pro Jahr eine städtische Miet- oder Eigentumswohnung. Das Wohnungsservice vergibt sowohl neue als auch bestehende Wohnungen. Insgesamt hat die Stadt Innsbruck das Vergaberecht für rund 17.000 Wohnungen.

Voraussetzungen
Grundsätzlich kann sich jeder Mensch in Innsbruck um eine Wohnung bewerben. Notwendig sind ein seit fünf Jahren bestehender Hauptwohnsitz oder eine mindestens sechsjährige berufliche Tätigkeit plus Wohnbedarf. Dieser liegt etwa vor, wenn man gar keine oder nur eine sehr kleine Wohnung hat, wenn die Miete 40 Prozent des Bruttoeinkommens übersteigt oder wenn die aktuelle Wohnung gesundheitlich ungeeignet ist. Die gesamte Richtlinie zur Vormerkung und Vergabe finden Wohnungssuchende auf www.innsbruck.gv.at > Bauen > Wohnen.

Neuer Infopoint
Zur besseren Orientierung und Information hat das Wohnungsservice in seinen Räumlichkeiten ein neues Leitsystem und einen Infopoint installiert. Der verbesserte Service soll noch im Herbst starten.

3 Fragen an Christian Zabernig, Amt für Wohnungsservice

Wie bekomme ich eine städtische Wohnung?
Sie müssen persönlich zu uns ins Rathaus kommen und einen Antrag stellen. Wichtig ist, dass Sie den Fragebogen für WohnungswerberInnen vollständig ausfüllen und alle Unterlagen mitbringen. Wenn etwas fehlt, helfen wir Ihnen gerne. Sind alle Unterlagen da, werden Sie vorgemerkt und kommen auf die Liste.

Ist es ein Problem, wenn ich nicht alle Unterlagen auf einmal bringe?
Problem in dem Sinn nicht, aber Sie müssen dann nochmals vorbeikommen. Wir können nämlich nur vollständige Anträge annehmen. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach einem Punktesystem. Unterlagen wie der laufende Mietvertrag, die aktuelle Miete oder die Einkommens- und Familiensituation, sind für die richtige
Reihung notwendig. Achtung: Anträge, die nicht einmal jährlich verlängert werden, müssen wir löschen.

Habe ich immer denselben bzw. dieselbe AnsprechpartnerIn?
Ja. Je nach Anfangsbuchstaben erhalten Sie automatisch Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner. Es fließen sehr viele persönliche Angaben in die Wohnungsvergabe ein. Das sind sensible Daten, das ist uns bewusst, und deshalb macht das absolut Sinn.

Kontakt Wohnungsvergabe
Maria-Theresien-Straße 18, 2. Stock
Montag bis Freitag 8.00–12.00 Uhr und nach Terminvergabe
Tel.: +43 512 5360 2170
E-Mail: post.wohnungsservice@innsbruck.gv.at