Winterdienst: Zusammenarbeit für schneefreie Gehwege und Straßen

Wirkungsbereich des Amtes für Straßenbetrieb und Aufgaben der AnrainerInnen

Fällt Schnee vom Himmel ist sowohl von den städtischen MitarbeiterInnen als auch von so manchen AnrainerInnen besonderer Einsatz gefordert. Damit der Winterdienst funktioniert, ist Verständnis und Rücksichtnahme nötig.

„Beim Winterdienst steht die Sicherheit der Menschen an erster Stelle“, hält Vizebürgermeister Christoph Kaufmann fest: „Um die Gefahr von Unfällen und daraus resultierenden Verletzungen auf ein Minimum zu reduzieren, sind geräumte und sichere Straßen und Gehwege unser oberstes Ziel.“ Weiters ergänzt DI Josef Mühlmann (Amtsvorstand Straßenbetrieb): „Die Mitarbeiter des Amtes Straßenbetrieb sind im Ernstfall unermüdlich, Tag und Nacht, im Einsatz. Wesentlich beim Winterdienst ist außerdem die Mitarbeit von Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften.“

Städtischer Zuständigkeitsbereich

Im Zentrum gibt es ein sogenanntes Kernbetreuungsgebiet, innerhalb dessen die Stadt gegen Entgelt die AnrainerInnenverpflichtung übernommen hat. Ein Straßenverzeichnis des Gebietes finden Sie unter: www.innsbruck.gv.at (Umwelt/Verkehr, Schneeräumung, Räum- und Streupflicht).

Bei der Schneeräumung geht das Amt für Straßenbetrieb nach einer festgelegten Prioritätenliste vor. Bedarfsgerecht wird je nach Verkehrsbedeutung geräumt und gestreut, Hauptverkehrsadern und Straßen für den öffentlichen Verkehr gehen vor.

Privater Zuständigkeitsbereich

Außerhalb dieses Kernbetreuungsgebietes besteht für EigentümerInnen von Liegenschaften gemäß §93 StVO die Verpflichtungen, Gehsteige und -wege entlang ihrer Liegenschaft in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr zu räumen und zu streuen. Dies betrifft auch Haltestellenbereiche. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu räumen und streuen. Die EigentümerInnen von Liegenschaften sind ebenso verantwortlich, dass Schneewechten auf Dächern zur Straße hin entfernt werden. Äste, die durch die Schneelast in Fahrbahnen oder Gehsteige hineinragen, sind zu beseitigen. Bei der Räumung privater Flächen darf der Schnee nicht auf die Straße geschaufelt werden.

Unverbindliche Mitbetreuung durch die Stadt

Bei der Durchführung des Winterdienstes auf Gehsteigen kann es aus arbeitstechnischen Gründen vorkommen, dass das Amt für Straßenbetrieb Flächen mitbetreut, für welche die AnrainerInnen zur Räumung und Streuung verpflichtet sind. Dabei handelt es sich um eine (zufällige) unverbindliche Arbeitsleistung bzw. Mitbetreuung des Amtes, aus welcher weder ein Rechtsanspruch noch eine schlüssige Übernahme der Räum- und Streupflicht durch die Stadtgemeinde Innsbruck abgeleitet werden kann. Die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit verbundene zivilrechtliche Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten verbleiben ausschließlich bei den AnrainerInnen bzw. GrundeigentümerInnen.

Herausforderungen für das Amt für Straßenbetrieb

In die Betreuung des Amtes fallen insgesamt rund drei Millionen Quadratmeter Fahrbahnen, Gehsteige und Radwege. Im Rahmen des Winterdienstes werden diese von 120 Mitarbeitern betreut. Im Einsatz sind bis zu 26 städtische Fahrzeuge – 14 Großfahrzeuge und zwölf kleinere, die zur Räumung und Streuung bereitstehen. Dazu werden im Bedarfsfall bis zu 20 private Dienstleister zusätzlich eingesetzt.

Herausforderungen für die städtischen Mitarbeiter sind oftmals die auf Gehsteigen abgestellten Fahrräder. Sie behindern die maschinelle Gehsteigbetreuung. Deshalb ist auf Gehsteigen, die eine geringere Breite als 2,5 Meter aufweisen, das Abstellen von Fahrrädern gemäß § 68 StVO generell nicht gestattet. Schneit es besonders ergiebig, sind die Mitarbeiter rund um die Uhr im Einsatz – teilweise auch mit Schneepflügen, was mit Lärm verbunden ist. Außerdem muss der Schnee oft nicht nur geräumt, sondern auch abtransportiert werden. Das Aufstellen von temporären Halte- und Parkverboten ist dabei unerlässlich. (AA)

Kontakt

Amt für Straßenbetrieb

Rossaugasse 4b

Tel. +43 512 5360 7251

post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at