Schriftlicher Wahlkartenantrag nur mit Passkopie vollständig

Bis Dienstag, 20. September, kann Identitätsnachweis nachgereicht werden

Für InnsbruckerInnen, die das Wahllokal am 25. September 2022 zur Abgabe ihrer Stimme bei der Tiroler Landtagswahl nicht persönlich aufsuchen können, ist das Beantragen einer Wahlkarte möglich. Dafür kann auch ein schriftlicher Wahlkartenantrag gestellt werden, dem eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beigelegt werden muss. Ansonsten gilt der Antrag als nicht vollständig und kann nicht weiter bearbeitet werden.

Hunderte Anträge unvollständig

Laut Magistratsdirektion sind in den vergangenen Tagen hunderte schriftliche Wahlkartenanträge aus dem Bezirk Innsbruck-Stadt eingelangt, bei denen die Kopie eines amtlichen Identitätsausweises fehlt. Dass diese beigelegt werden muss, wurde auch auf der Anforderungskarte für die schriftliche Beantragung einer Wahlkarte, die an alle Wahlberechtigten in Innsbruck versandt worden ist, vermerkt.

Anforderungskarte Muster

220914_anforderungskarte_muster.pdf   (1227 KB)

Bis spätestens Dienstag, 20. September 2022, kann die fehlende Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises nachgereicht werden. Alternativ ist auch eine Beantragung der Wahlkarte mittels Online-Formular unter www.innsbruck.gv.at/wahlkarte möglich.

Darüber hinaus kann die Wahlkarte persönlich im Wahlkartenbüro (Rathaus, 6. Stock, Zimmer 6.102) unter Vorlage eines Lichtbildausweises bezogen werden. Das Wahlkartenbüro ist jeweils werktags von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie am 23. September von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.MD