Volksbegehren starten kommende Woche

Ab 01. Oktober können im Stadtmagistrat drei Volksbegehren unterschrieben werden.

Kommenden Montag, 01. Oktober, beginnt die Eintragungswoche für drei Volksbegehren. Bis 08. Oktober können das Frauenvolksbegehren, jene mit den Titeln „Don’t smoke“ und „ORF ohne Zwangsgebühren“ unabhängig vom Wohnsitz in jedem Gemeindeamt, und damit auch im Stadtmagistrat Innsbruck, während der jeweiligen Amtsstunden unterschrieben werden. Wer bereits im Frühjahr 2018 eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine Eintragung mehr vornehmen – eine getätigte Unterstützungserklärung gilt bereits als gültige Eintragung.

Unterschrift im Stadtmagistrat

Personen, die sich im Stadtmagistrat für eines der Volksbegehren eintragen möchten, können dies im Zimmer 6.102 im 6. Stock des Rathauses, Maria-Theresien-Straße 18. Die Unterschriften können generell von 01. bis 08. Oktober in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr, ausgenommen samstags bis 12:00 Uhr, abgegeben werden. Zusätzlich gibt es am Dienstag und Donnerstag, 02. und 04. Oktober, erweiterte Öffnungszeiten bis 20:00 Uhr. Am Sonntag ist das Eintragungsbüro geschlossen. Volksbegehren können auch online unterschrieben werden, dazu wird eine Handy-Signatur benötigt.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrecht besitzt und zum Stichtag, 27. August 2018, in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. (SAKU)