
Verlängerte Abholzeiten von Genesungszertifikaten
Personen, die an Covid-19 erkrankt sind und deren Genesung weniger als sechs Monate zurückliegt, erhalten ein sogenanntes Genesungszertifikat. Dieses kann entweder mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte unter www.gesundheit.gv.at heruntergeladen oder vor Ort in den Gemeinden bzw. Bezirksverwaltungsbehörden abgeholt werden.
Im Bürgerservice im Innsbrucker Rathaus (Maria-Theresien-Straße 18) wurden die Abholzeiten nun verlängert: Personen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck können ihr Genesungszertifikat ab sofort von Montag bis Donnerstag, 12.30 bis 17.00 Uhr abholen (Stand 29.11.2021, aktuelle Zeiten am Standort Colingasse 5a ab 4.7.2022 siehe www.ibkinfo.at/genesungszertifikate-juli2022). Mitzubringen sind die E-Card sowie ein gültiger Lichtbildausweis.
Digitaler Ausweis
Wer sich den Gang zum Amt sparen möchte, hat mit der Handy-Signatur die Möglichkeit, verschiedene behördliche Angelegenheiten bequem und digital über Laptop, Tablet oder Mobiltelefon zu regeln. Die Beantragung erfolgt über www.handy-signatur.at oder über FinanzOnline. Die Aktivierung ist unter anderem im Bürgerservice möglich. AD